Nachmann Insolvenzverwaltung: Erste Urteile bei Falk Fonds 68 und 71 - Mehrzahl der Gerichte gibt Insolvenzverwalter Recht – Anleger müssen Ausschüttungen zurückzahlen

13.04.2007

Nachmann Insolvenzverwaltung

München, den 13. April 2007 In den Insolvenzverfahren über die Immobilienfonds Falk Beteiligungsgesellschaft 68 und Falk Beteiligungsgesellschaft 71 gibt der Insolvenzverwalter einen Überblick über die nunmehr vorliegenden ersten Urteile. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Josef Nachmann aus München fordert seit Herbst 2006 von knapp 1.900 Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen, die sie in der Vergangenheit von den Immobilienfonds erhalten haben. Insgesamt geht es in beiden Fonds um etwa € 20 Mio. Im Frühjahr hatte der Insolvenzverwalter allen Anlegern Vergleichsangebote unterbreitet, die Frist für die Annahme dieser Vergleiche ist mittlerweile abgelaufen. Ca. 1.000 Anleger haben das Vergleichsangebot angenommen, die Prozesse mit den anderen Anlegern werden fortgesetzt.

Das Landgericht Gießen (2 O 443/06) und das Amtsgerichts Spandau (4 C 579/06) haben jeweils die Anleger verurteilt, sämtliche erhaltenen Ausschüttungen in voller Höhe zurück zu zahlen. Die Urteile setzen sich mit dem Sachverhalt eingehend auseinander, sie sind umfassend und nachvollziehbar begründet. Das Landgericht Regensburg (4 O 2523/06) hat die Forderung des Insolvenzverwalters mit einer knappen Begründung und allgemeinen Gerechtig-keitserwägungen zurückgewiesen. Bisher ist keine Entscheidung rechtskräftig, der Insolvenzverwalter hat gegen das Urteil aus Regensburg bereits Berufung eingelegt.

Das Landgericht Gießen kam in seinem ausführlich begründeten Urteil zu dem Ergebnis, dass sich für die Anleger das von Anfang an klar erkennbare Risiko einer unternehmerischen Beteiligung verwirklicht hat. Das Amtsgericht Spandau hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darauf hingewiesen, dass die Einschaltung eines Beteiligungstreuhänders im entschiedenen Fall nicht zu einer Besserstellung der Anleger führen könne. Schon die Landgerichte Karlsruhe, Landshut und Würzburg hatten in den bisher durchgeführten mündlichen Verhandlungen der Klage des Insolvenzverwalters Nachmann gute Erfolgsaussichten zugesprochen.

Auch das Landgericht Berlin (27 O 1283/06) war bereits in einem Beschluss vom 13.03.2007 zu dem Schluss gekommen, dass die Gläubiger der Immobilienfonds nicht dadurch schlechter gestellt werden dürfen, dass ein Treuhänder im Handelsregister eingetragen ist. Das bedeu-tet, dass die Anleger wie der im Handelsregister eingetragene Treuhänder haften - nämlich vollständig in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen. Dies entspricht der wirtschaftlichen und tatsächlichen Lage, da die Anleger die Zahlungen erhalten haben und nicht der Treuhänder.

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