Nacke & Leffler: Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der Wohnungsbaugenossenschaft Klosterfelde e. G. - Hohe Quote für Gläubiger erzielt

28.11.2007

Nacke & Leffler

Verwalter Nacke schließt Gesamtvollstreckungsverfahren WBG Klosterfelde erfolgreich ab

Die Gläubiger der Wohnungsbaugenossenschaft Klosterfelde e. G. haben im Ergebnis des zum Jahresende 2007 abgeschlossenen Gesamtvollstreckungsverfahrens den ü-berwiegenden Teil ihrer zunächst offenen Forderungen doch noch realisieren können. Dieses erfreuliche Fazit seiner langjährigen Verwaltertätigkeit zog dieser Tage der Ber-liner Rechtsanwalt Rolf Nacke.

Demnach wurden die Forderungen vorweg zu befriedigender Gläubiger vollständig ausgeglichen und die Gläubiger der Rangklasse nach § 17 III Nr. 4 GesO konnten mit einer Quote in Höhe von 82,89 % eine weit überdurchschnittliche Befriedigung erlan-gen. Durch die effektive Verwaltung des Immobilienvermögens der Gemeinschuldnerin und eine Betriebsfortführung bis zum Vollzug des Grundstückskaufvertrages wurden die Grundlagen für eine erfolgreiche Verfahrensabwicklung geschaffen. Ferner führten ein konsequent betriebener Forderungseinzug sowie die Durchsetzung der genossen-schaftlichen Nachschusspflicht zu einer erheblichen Mehrung der im Interesse der Gläubiger gesicherten Masse.

Klosterfelde im Land Brandenburg befindet sich 16 Kilometer von der nördlichen Stadtgrenze Berlins entfernt und liegt direkt an der viel befahrenen Bundesstraße B 109. Die WBG Klosterfelde e. G. war 1990 als Rechtsnachfolgerin der AWG „Aufbau“ Klosterfelde entstanden und Eigentümerin von 13 Wohnblöcken mit 119 Wohneinhei-ten. Nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wurde am 18.05.1994 durch Beschluss des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) das Gesamtvollstre-ckungsverfahren eröffnet.

Vielfältige Problemstellungen im Rahmen des Vermögenszuordnungsverfahrens ges-talteten ebenso wie geltend gemachte Restitutionsansprüche und umfangreiche steuerliche Aufarbeitungen das vorliegende Verfahren besonders anspruchsvoll. Mit dem Verkauf der schuldnerischen Immobilien an die Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 e. G. konnte neben der gebotenen Vermögensverwertung auch eine ordnungsgemäße weitere Bewirtschaftung des vor-handenen Wohnungsbestandes gesichert werden. „Unsere Geduld und Beharrlichkeit bei der Abwicklung dieses komplexen Verfahrens haben sich am Ende für die Gläubiger in Gestalt einer herausragenden Befriedigungsquote bezahlt gemacht“, resümiert Rechtsanwalt Nacke seine Verwalter – Tätigkeit.

Bei Nachfragen zu den Presseinformationen der Kanzlei sprechen Sie bitte den Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Koordinator: Rechtsanwalt Schmidt, unter der telefonischen Durchwahl 030 – 67 79 93-129 oder über die Mailadresse: ra.schmidt@nacke-leffler.de, an.

In der Berliner Wirtschaftskanzlei „Nacke & Leffler“, die im Jahre 1990 von den Rechts-anwälten Rolf Nacke und Anika Leffler gegründet wurde, bearbeiten spezialisierte Rechtsanwälte Insolvenz- und Zwangsverwaltungsverfahren unterschiedlicher Größen-ordnungen. Dabei werden sie von Wirtschaftsjuristen, Bankkaufleuten, Finanzbuchhal-tern, Steuerfachangestellten und weiterem qualifizierten Fachpersonal unterstützt. Die in der Sozietät vereinten Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen versetzen die Kanzlei in die Lage, zahlreiche Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten umfas-send und praxisorientiert zu beraten und zu vertreten.

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