Neue Counsel bei Shearman & Sterling LLP

31.03.2005

Shearman & Sterling LLP

Betreff: Neue Counsel bei Shearman & Sterling LLP Datum: Wed, 30 Mar 2005 16:41:12 +0100 Von: Marcus Brans New York/Frankfurt, 25. März 2005 - Die internationale Anwaltssozietät Shearman & Sterling LLP hat rückwirkend zum 1. Januar 2005 weltweit 19 Associates in den Counsel-Status gewählt, unter anderem die beiden Frankfurter US-Associates Mark Devlin und Dr. Timothy Kautz.

Mark Devlin (41) ist im Fachbereich Kapitalmarktrecht tätig und erhielt 1996 seine Anwaltszulassung in New York, nachdem er im selben Jahr seinen J.D. an der Boston University erhielt. In Deutschland hat Mark Devlin an der Universität Würzburg studiert. Bei Shearman & Sterling in Frankfurt ist er seit Juli 1998 tätig, nachdem er von August 1996 bis Juli 1998 im New Yorker Büro praktiziert hat.

Dr. Timothy Kautz (43) ist im Fachbereich Kapitalmarktrecht tätig und erhielt 1996 seine Zulassung als ausländischer Rechtsanwalt in Deutschland zu praktizieren, nachdem der gebürtige Amerikaner 1994 in Illinois, USA zugelassen wurde. Studiert hat Dr. Timothy Kautz an den Universitäten Princeton (B.A., 1984), Bremen, Düsseldorf (Dr. phil., 1990) und der Northwestern University (J.D., 1994). Er ist seit März 2000 bei Shearman & Sterling im Frankfurter Büro tätig.

Die weiteren 17 neuen Counsel (alle ehemals Associates) sind in den Büros Hongkong, London, Menlo Park, New York, Paris, Singapur und Washington, D.C. tätig.

Shearman & Sterling LLP ist eine internationale Anwaltssozietät mit 19 Büros und über 1.000 Anwälten weltweit. Zu den besonderen Stärken gehören neben der Beratungstätigkeit bei grenzüberschreitenden Unternehmensakquisitionen, Kapitalmarkttransaktionen und Finanzierungen auch die umfassende laufende gesellschafts-, steuer- und vertragsrechtliche Beratung für Großunternehmen, Versicherungen und Banken sowie die Bereiche Kartellrecht, nationales und internationales Steuerrecht, Information Technology, Intellectual Property, Private Klienten, Arbeitsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit.

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