Neue Enthüllungen zum Turmcenter, Frankfurt a.M. - HRP Rechtsanwälte gehen von Kapitalanlagebetrug aus -

14.03.2006

Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte (HRP)

Frankfurt a.M./Bremen, 09.03.2006. Im Zusammenhang mit der Pleite des geschlossenen Immobilienfonds CAM Grundstücks-verwaltung GmbH & Co. Vermietungs KG, Turmcenter, Frankfurt a.M., kommen immer mehr brisante Fakten ans Tageslicht.

Von Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte (HRP) sind bereits mit Pressemitteilung vom 24.02.2006 erste Details zur Insolvenz und den Aktivitäten des Philipp Kreuzer veröffentlicht worden. Nach den Prüfungen des von HRP beauftragten Sachverständigen war die Fondsgesellschaft bereits zum Zeitpunkt der Einwerbung der neuen Gesellschafter faktisch zahlungsunfähig.

Die weiteren Recherchen von HRP haben nun ergeben, dass der Hauptinitiator Philipp Kreuzer bereits im Jahre 1993 von der finanzierenden Bank, der RheinHyp, aufgefordert worden war, eine unbeschränkte Bürgschaft für das Darlehen über 177 Mio. DM abzugeben. Die Unterdeckung der Gesellschaft ist bereits damals gravierend gewesen.

Auch das von der CAM Grundstücksverwaltungs KG in Auftrag gegebene Wertgutachten zur Bewertung des “Turmcenters” ist nach Auffassung von HRP ein reines Gefälligkeitsgutachten. Das Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen weist erhebliche Mängel auf. Der von HRP beauftragte Gutachter kommt selbst bei wohlwollender Bewertung nur zu einem Wert der Immobilie in Höhe von ca. 175 Mio. DM (statt 235 Mio. DM).

Der Vertrieb der Anteile erfolgte u.a. über die Germania Vermögensanlagen Vertriebs GmbH. “Bei ordnungsgemäßer Plausibilitätsprüfung”, so Anlegeranwältin Dr. Petra Brockmann von HRP, “hätte dem Vertrieb unseres Erachtens die nicht vorhandene wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzeptes auffallen müssen. Wer die Beteiligung trotzdem vermittelt hat, haftet nach unserer Ansicht auf Schadensersatz.” Wird die Kapitalanlage ohne Plausibilitätsprüfung vertrieben, so hätte der Anleger jedenfalls über die nicht erfolgte Wirtschaftlichkeitsprüfung informiert werden müssen.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte ist zum 01.01.2001 gegründet worden und nimmt laut Juve, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2005/2006, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht tätig.

Hahn, Reinermann & Partner mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.

Kanzleikontakt:

Hahn, Reinermann & Partner

Rechtsanwälte

RAin. Dr. Petra Brockmann

Linzer Str. 5

28359 Bremen

Fon: +49-421-2 46 85-0

Fax: +49-421-2 46 85-11

E-mail:

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