Neue Freshfields-Fachgruppe bündelt weltweite Beratung zu Behördenermittlungen und Risiken

17.02.2010

Freshfields Bruckhaus Deringer

Behördliche Ermittlungen gegen international tätige Unternehmen nehmen weiter stark zu. Dabei gehen die Behörden immer intensiver und vermehrt grenzüberschreitend koordiniert Hinweisen auf Bilanzmanipulation, Kartellabsprachen, Korruption und Marktmanipulation nach. Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat dazu jetzt eine praxis- und grenzübergreifende Fachgruppe ‚Internationale Ermittlungen’ (‚Global Investigations’) gegründet. Insgesamt 145 Anwälte der Sozietät, darunter 70 Partner, unterstützen Mandanten weltweit dabei, die zunehmenden Unternehmensrisiken durch wachsenden Regulierungsdruck und internationale behördliche Ermittlungsverfahren zu steuern.

In der neuen Fachgruppe ‚Internationale Ermittlungen’ bündeln die Freshfields-Anwälte aus den Bereichen Gesellschaftsrecht/M&A, Konfliktlösung, Finanzdienstleistungen, Kartellrecht und Außenhandel, Steuern, Arbeitsrecht und Geistiges Eigentum ihre Expertise für so genannte ‚internal investigations’, das heißt zivilrechtliche, regulatorische und strafrechtliche Untersuchungen im Mandantenauftrag. Unternehmenseigene Untersuchungen durch renommierte Anwaltskanzleien dienen der Aufklärung. Sie führen in der Regel zu einer Verminderung drohender Geldbußen und zu einer Reduzierung möglicher vergaberechtlicher Konsequenzen, die gerade exportorientierte deutsche Unternehmen besonders schwer treffen können.

Die gemeinsame Leitung der weltweiten Gruppe hat der Konfliktlösungs-Spezialist Geoff Nicholas (London) gemeinsam mit dem erfahrenen ehemaligen US-Staatsanwalt Adam Siegel (New York) übernommen. In Deutschland und Österreich steuern Dr. Christian Duve (Konfliktlösung), Dr. Ruth Lüttmann (Gesellschaftsrecht/Konfliktlösung), Dr. Lars Westpfahl (Bank- und Finanzrecht/Konfliktlösung) und Dr. Thomas Kustor (Konfliktlösung) die Beratungsarbeit vor Ort.

Die Fachgruppe ‚Internationale Ermittlungen’ ist in der Lage, kurzfristig grenzüberschreitende interne Untersuchungen für Mandanten durchzuführen. Dabei berücksichtigen die Anwälte die jeweils einschlägigen Compliance-Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung in Unternehmen, wie den amerikanischen Foreign Legal Corrupt Practices Act oder das EU-Bestechungsgesetz. Die Freshfields-Spezialisten beraten außerdem zu unternehmensbezogenen Meldepflichten, Corporate Governance und komplexen Börsenaufsichtsverfahren. Die Untersuchungen werden für Unternehmen sowohl in den führenden Wirtschaftsregionen als auch in den aufstrebenden Märkten Asiens, Osteuropas, des Nahen Ostens und Südamerikas durchgeführt.

Dr. Christian Duve, Mitglied der Fachgruppe im Frankfurter Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer: „Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise steigt weltweit der Regulierungsdruck auf Unternehmen, Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden weiten ihre Aktivitäten auch über Landesgrenzen hinweg aus. Als international integrierte Sozietät bündeln wir die Expertise unserer Fachleute in allen wichtigen Jurisdiktionen, um unseren Mandanten zu helfen, diesen wachsenden regulatorischen Anforderungen weltweit gerecht zu werden.“

Allein in den USA haben einer aktuellen Erhebung zufolge das US-Justizministerium und die US-Börsenaufsicht SEC im vergangenen Jahr bei insgesamt 97 Unternehmen ermittelt, mehr als jemals zuvor. 32 dieser betroffenen Unternehmen stammen nicht aus den USA. Bereits geringste Verbindungen eines ausländischen Unternehmens in die Vereinigten Staaten nahm man zum Anlass, um auf Basis des Foreign Legal Corrupt Practices Act Ermittlungen einzuleiten. Die SEC steigerte im gleichen Zeitraum die Zahl ihrer internationalen Rechtshilfeersuchen nach eigenen Angaben um 30 Prozent, ein weiterer Beleg der zunehmenden grenzüberschreitenden Kooperation von Aufsichtsbehörden.

Risiken drohen aber gerade auch in Schwellenmärkten, die von großen multinationalen Unternehmen zunehmend auf Wachstumschancen sondiert werden. Durch die dort anzutreffenden Geschäftspraktiken werden international expandierende Unternehmen akuten Korruptionsrisiken ausgesetzt.

Dr. Lars Westpfahl, Leiter der deutschen Praxisgruppe Konfliktlösung von Freshfields Bruckhaus Deringer: „Compliance bleibt weit oben auf der Agenda der Unternehmen. Dass der Fokus der Ermittlungsbehörden dabei auch und vor allem auf ausländische Standorte und Aktivitäten in Wachstumsmärkten gerichtet ist, haben die Unternehmen erkannt. Mit unserem detaillierten Wissen um die Rechtslage und Verfahrensabläufe vor Ort können wir Mandanten einen entscheidenden Mehrwert bei der Vorsorge gegen Ermittlungsverfahren bieten."

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Christoph Tillmanns, Communications,

E christoph.tillmanns@freshfields.com; T +49 69 27 30 84 59.

Hinweise für die Redaktion

Freshfields Bruckhaus Deringer LLP ist eine internationale Wirtschaftskanzlei mit 27 Büros in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren weltweit. Mehr als 2.500 Rechtsanwälte beraten aus einer integrierten Partnerschaft die führenden nationalen und multinationalen Unternehmen, Finanzdienstleister und Institutionen bei ihren komplexesten Projekten und Transaktionen - wirtschaftsrechtlich umfassend, mit höchstem Anspruch an Qualität und Effizienz.

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