Neue Hoffnung für Medienfonds-Anleger - OLG München: Bank-Berater muss auf negative Presseberichte hinweisen

24.03.2010

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen

Hamburg/Bremen, 23. März 2010. Mit Verfügung vom 10. März 2010 hat der 19. Senat des Oberlandesgerichts München in einem Verfahren gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit dem Vertrieb der VIP-Medienfonds einen Hinweisbeschluss erlassen. In dem Beschluss wirft das OLG München der Commerzbank erstmals einen klaren Beratungsfehler aufgrund nicht ausreichender Auswertung der aktuellen Wirtschaftspresse vor. Bei Privatanleihen bedarf es einer Unterrichtung des Anlegers über negative Berichterstattung bezüglich des entsprechenden Fonds.

Im Einzelnen ergibt sich, dass „(…) die Beklagte (Commerzbank AG) jedenfalls ihre Pflicht als Anlageberater, die Wirtschaftpresse hinsichtlich negativer Berichte über die streitgegenständliche Anlage auszuwerten und die Klägerin hierüber zu informieren, unstreitig verletzt hat. (...) So ist dies doch jedenfalls hinsichtlich der Berichte in der Financial Times vom 02. März 2004 und insbesondere im Handelsblatt Nr. 140 vom 22. Juli 2004, in dem unter der Überschrift ‚Medienfonds droht ein Nein vom Fiskus’ über konkrete Schwierigkeiten bei der steuerlichen Anerkennung von Medienfonds berichtet (...) wurde, zweifelsfrei der Fall. Über die in diesen Presseberichten konkret in Frage gestellte steuerliche Anerkennungsfähigkeit der Fondskonstruktion hätte die Beklagte die Klägerin aufklären müssen."

Gerade im zweiten Halbjahr 2004 haben noch Tausende Anleger Medienfonds aus Gründen der Steuerersparnis gezeichnet, da diese Möglichkeit durch gesetzliche Änderungen im Jahr 2005 weitgehend wegfiel. „Zumindest für alle Anleger, die einen Medienfonds nach dem 22. Juli 2004 gezeichnet haben, dürfte diese Entscheidung des Oberlandesgerichts München Signalwirkung haben. Uns ist bisher kein einziger Fall bekannt, in dem ein Anlageberater auf diese negativen Presseberichte hingewiesen hat. Mich würde aber nicht wundern, wenn sie dies zukünftig alle behaupten würden", erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen von KWAG Rechtsanwälte, welcher die Klägerin in diesem Verfahren sowie Hunderte weiterer Medienfondsanleger vertritt.

In dem Beschluss in Sachen Commerzbank AG hat das Oberlandesgericht München dringend angeraten, die Berufung zurückzunehmen. „Das Oberlandesgericht weist zu Recht darauf hin, dass man komplexe Produkte wie geschlossene Fonds eben nicht mal eben nebenbei beim Kontoauszugdrucken an Anleger verkaufen kann. Hierzu gehört eine umfassende Informationspflicht, die wiederum eine aktive Informationsbeschaffung des Beraters voraussetzt", erläutert Jens-Peter Gieschen.

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