Neue Internet-Adressen erschweren Markenschutz – Noerr-Expertin warnt vor Last-Minute-Anmeldung

30.09.2011

München, 29. September 2011. Die für 2012 geplante Einführung neuer Domain-Endungen im Internet stellt die Inhaber bekannter Marken unter Zugzwang: „Der Markenschutz im Internet muss für Unternehmen jetzt höchste Priorität haben“, sagte Rechtsanwältin Valentina Schulte-Braucks von der internationalen Kanzlei Noerr bei einer Panel-Diskussion auf der Münchner Fachkonferenz „newdomains.org“, veranstaltet von der united-domains AG, einem der führenden europäischen Domain-Registrare. Um eine Registrierung durch Dritte zu verhindern, müssen Markeninhaber jetzt festlegen, welche neuen Top Level Domains sie ab dem 12. Januar bei der weltweit für Internetadressen zuständigen Verwaltungsorganisation ICANN anmelden möchten.

Im Juni hatte die ICANN (Internet Corp. for Assigned Names and Numbers) beschlossen, im kommenden Jahr neue Top Level Domains zuzulassen. Enden Internetadressen bislang auf Endungen wie .com, .de oder org. sind künftig beliebige Adress-Endungen möglich, so auch von Firmen- oder Städtenamen. Doch die neue Freiheit stellt die Inhaber von Marken vor große Herausforderungen: „Unter Zugzwang stehen insbesondere Inhaber gleichlautender Marken sowie Unternehmen, die einen allgemeinen Begriff wie „.versicherung“ oder „.bank“ als eigene Top Level Domain anmelden möchten“, sagte Marken-Expertin Schulte-Braucks.

Inhabern von Markennamen, die auch von anderen Unternehmen genutzt werden, sollten ihre Marke so früh wie möglich anmelden. Sofern weitere Anmeldungen von Inhabern gleichlautender Marken vorliegen, kann nur versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Andernfalls wird es teuer: „Die einzige Lösung ist dann die Versteigerung der Domain“, sagte Schulte-Braucks.

Die größte Gefahr von Rechtsverletzungen droht Inhabern von Firmen- und Markenrechten allerdings auf der Ebene von Second Level Domains. Anmelder von allgemeinen Top Level Domains wie „.bank“, „.shop“ und „.toys“ können unter diesen nämlich eine beliebige Anzahl von Second Level Domains vergeben. „Wegen der Vielzahl der denkbaren Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich dadurch auch unabsehbare Risiken für die eigene Marke“, warnte Schulte-Braucks. Um diese zu minimieren, sollten Rechtinhaber ihre Marke bei dem dafür eingerichteten „Trademark Clearinghouse“ der ICANN hinterlegen. Im Streitfall bleibt nur der Rückgriff auf die Streitbeilegungsverfahren der ICANN: Das Einspruchsverfahren nach Veröffentlichung einer Anmeldung sowie ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren nach Übertragung der Domain auf den Anmelder. Im Falle einer offensichtlichen Rechtsverletzung durch einen Domainnamen kann schließlich durch ein „Uniform Rapid Suspension“-Verfahren die kurzfristige Sperrung einer Domain erreicht werden.

„In jedem Fall muss die Pflege der Marken- und Domainportfolios für Unternehmen jetzt oberste Priorität besitzen“, betonte Schulte-Braucks. Dazu gehöre die Hinterlegung der eigenen Marken beim Trademark Clearinghouse, die Überwachung der Neuanmeldungen der Domains und der frühzeitige Erwerb von Schlüssel-SLDs unter den neu angemeldeten allgemeinen Top Level Domains. Mit den Vorbereitungen sollte zudem sofort begonnen werden. Schulte-Braucks: „Auch wenn das rund dreimonatige Vergabeprogramm erst am 12. Januar startet, bleibt bereits jetzt nur noch wenig Zeit.“ Grund sei das umfangreiche Bewerbungsverfahren der ICANN, das äußerst gründlich vorbereitet werden muss.

Matthias Schulte
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