Neue IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand verabschiedet - Waldeck Rechtsanwälte unterstützt Branchenverband BITKOM bei den Verhandlungen

21.09.2012

Waldeck Rechtsanwälte unterstützte den Branchenverband BITKOM bei den jetzt abgeschlossenen Verhandlungen über neuen EVB-IT-Systemvertrag, der die IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von IT-Systemen regelt. Die Frankfurter Kanzlei wird den BITKOM auch bei den anstehenden Verhandlungen zum neuen EVB-IT Systemservicevertrag beraten.

Einigung beim EVB-IT-Systemvertrag

Nach intensiven Abstimmungen wurde eine überarbeitete Fassung des EVB-IT-Systemvertrages verabschiedet. Der durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums und einer Verhandlungsdelegation des BITKOM überarbeitete Vertrag regelt die Beschaffung von komplexen IT-Systemen, deren Erstellung erhebliche Anpassungsleistungen erfordern. Der neue EVB-IT Systemvertrag ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahre 2007. Schwerpunkte der Änderungen sind beispielsweise differenziertere Regelungen zu den Nutzungsrechten und eine gesonderte Haftungshöchstsumme für den Systemservice. Insgesamt umfasst das jährliche Auftragsvolumen der öffentlichen Hand für die Beschaffung von ITK-Lösungen ca. 18 Milliarden Euro.

Die Bundesregierung erarbeitet seit vielen Jahren Rahmenbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen und stimmt diese mit dem BITKOM ab. Angesichts des Investitionsvolumens der öffentlichen Hand in Informationstechnik und deren sichere Anwendung, kommt den Einkaufsbedingungen eine erhebliche Bedeutung zu. Das überarbeitete Vertragsmuster stellt für die öffentliche Hand und für die Wirtschaft insgesamt eine große Entlastung dar, da es ausgewogene und praxistaugliche Regelungen enthält. Es ist für die Bundesbehörden verbindlich. Auch Länder und Kommunen wenden die Regelungen überwiegend an.

Die Interessen der ITK-Wirtschaft vertritt eine Verhandlungsdelegation des BITKOM, dem nahezu alle bedeutenden ITK-Unternehmen in Deutschland angehören. Geleitet wurde die Delegation für die Neuverhandlung der EVB-IT System von Marcus Müller, seitens der Accenture GmbH. Für die Abstimmungsgespräche mit dem BMI hat die Branchendelegation erstmals Waldeck Rechtsanwälte aufgrund deren besonderen Expertise in IT-Vergabeverfahren hinzugezogen.

Berater BITKOM:

Waldeck Rechtsanwälte (Frankfurt am Main): Thomas H. Fischer (Federführung), Jens-Holger Petri (beide IT-Recht, Vergaberecht)

Leiter der Verhandlungsdelegation: Marcus Müller (Accenture, Legal Services)

BITKOM inhouse (Berlin): Oliver Lowin (Bereichsleiter Öffentliches Auftragswesen und Vergaberecht)

Berater Bundesinnenministerium:

IT-Recht Kanzlei (München): Elisabeth Keller-Stoltenhoff (IT-Recht, Vergaberecht)

TCI Rechtsanwälte (Berlin): Norman Müller (IT-Recht, Vergaberecht)

Leiter der Arbeitsgruppe: Dr. Patrick Spitzer (Bundesinnenministerium)

Zu Waldeck Rechtsanwälte:

Im Fokus der Beratungstätigkeit von Waldeck Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, stehen die Bereiche Outsourcing/ ICT, Public Sector, Mergers & Acquisitions und Litigation. Das eingespielte Team von derzeit 23 Berufsträgern verbindet rechtliche mit strategischer Beratung und verfügt über ausgewiesene Expertise aus einer Vielzahl von Projekten.

Zum BITKOM:

Der BITKOM vertritt mehr als 1.700 Unternehmen, davon über 1.100 Direktmitglieder mit 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Nahezu alle Global Player sowie 800 Mittelständler und zahlreiche gründergeführte Unternehmen werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien.

Frankfurt am Main, den 20. September 2012

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