Neue Lösung für strafloses internes Outsourcing auch in Versicherungskonzernen / Noerr-Experten rechnen mit steigender Branchennachfrage

07.03.2011

München, 4. März 2011. Versicherungskonzerne können in Zukunft interne IT-Auslagerungen trotz strafrechtlicher Hürden leichter realisieren als bisher. Nach Aussage von Dr. Peter Bräutigam, Leiter der IT-Practice Group von Noerr LLP, ist nach der neuen Lösung eine Weitergabe sensibler Kundendaten an interne Rechenzentren und IT-Dienstleister straflos möglich. Dabei kann auch auf bislang übliche und teure Ausweichstrategien verzichtet werden, wie etwa die Anonymisierung der Daten oder die Etablierung von Doppelarbeitsverhältnissen.

Während in den meisten Branchen das Outsourcing von IT-Infrastruktur und Daten längst Alltag ist, war die Auslagerung auf interne Dienstleister bei Kranken-/ und Lebensversicherern bislang kostspielig und komplex. Grund ist eine Regelung im Strafgesetzbuch, die eine Verlagerung im Konzern extrem aufwendig machte. „Kranken-, Unfall- und Lebensversicherer dürfen Geheimnisse aus dem persönlichen Lebensbereich ihrer Kunden nicht unbefugt an Dritte weitergeben“, sagt Bräutigam. Das kann auch der Fall sein, wenn Outsourcing-Dienstleister Einblick in Kundendaten nehmen können.

Auf dem heutigen Münchner „Noerr Outsourcing Day“ stellten die Experten Dr. Peter Bräutigam und Dr. Thomas Thalhofer erstmals eine praxistaugliche Lösung vor, die die strafrechtlichen Risiken weitgehend ausschließt, auslagernden Konzernen Wettbewerbsvorteile durch Synergieeffekte erschließt und in Zukunft für Bewegung beim internen Outsourcing für Versicherer sorgen dürfte. „Obwohl der Gesetzgeber das Strafgesetzbuch nicht geändert hat, ist eine Weitergabe der Kundendaten bei entsprechender Strukturierung und vertraglichen Vorkehrungen dennoch straflos möglich“, sagt Bräutigam.

Voraussetzung für ein strafloses internes Outsourcing der IT im Versicherungsbereich ist Bräutigam zufolge eine enge Einbindung des Dienstleisters in die Organisationsstruktur des Kranken-, Unfall- und Lebensversicherers über Weisungs-, Kontroll- und Steuerungsrechte, die mit einer Abteilungsaufteilung vergleichbar ist. „Die strukturelle und vertragliche Absicherung der Steuerungsmöglichkeiten macht die Anforderung obsolet, dass der Mitarbeiter des internen IT-Unternehmens auch Angestellter des Versicherers sein muss“, betont Bräutigam. Nach diesem funktionalen Unternehmensbegriff kommt es nicht auf die gesellschaftsrechtliche Betrachtungsweise an, sondern primär auf Zuständigkeiten im Arbeitsablauf. „Konzernintern dürfen bei Beachtung dieser Lösung IT-Dienstleistungen und Daten auf Gesellschaften ausgelagert werden, die dann kostengünstig gleichartige Geschäftsprozesse für einzelne Konzernsparten wie Lebens- oder Unfallversicherungen übernehmen.“

Mit dem auf dem Outsourcing Day vorgestellten Weg werden bislang praktizierte und mit hohem Organisations- und Kostenaufwand verbundene Ausweichstrategien wie Doppelarbeitsverhältnisse der Mitarbeiter des Dienstleisters mit anderen Versicherungsgesellschaften des Konzerns weitgehend überflüssig. Bräutigam rechnet deshalb in der nächsten Zeit mit einem verstärkten Interesse von Versicherungen an dieser Lösung.

Matthias Schulte
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