Neue Partnerinnen bei Oppenhoff

28.05.2020

Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 hat die unabhängige Wirtschaftskanzlei Oppenhoff die Gesellschaftsrechts- und M&A-Anwältin Sarah Scharf zur Partnerin sowie die Arbeitsrechtlerin Alexandra Groth und die Prozess- und Schiedsrechtlerin Dr. Anna-Gesine Zimmermann zu Junior-Partnerinnen ernannt. Die Karriereschritte folgen auf die erfolgreichen Beiträge der Kolleginnen zum nachhaltigen Mandantenerfolg der Sozietät.

Sarah Scharf berät bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zur Organhaftung und zur konzerninternen Reorganisation. Ihr Schwerpunkt liegt in der Beratung deutscher und ausländischer Unternehmen bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen und Joint Ventures. Sarah Scharf hat besondere Erfahrung im Bereich der externen Nachfolgeregelungen und im Bereich Venture Capital. Sie berät regelmäßig Konzerne und Familienunternehmen beim Einstieg in oder beim Erwerb von Start-ups.

Alexandra Groth berät nationale und internationale Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere zur Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie zur betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der arbeitsrechtlichen Begleitung von Unternehmensrestrukturierungen und M&A-Transaktionen.

Dr. Anna-Gesine Zimmermann berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen in zivil-, handels- und wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen sowohl im Rahmen der außergerichtlichen Konfliktlösung als auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Ein weiterer Fokus ihrer Tätigkeit liegt auf der Gestaltung und der Beratung bei der Durchführung von Verträgen sowie der Abwehr von Ausgleichsansprüchen im Vertriebsrecht.

Dr. Gilbert Wurth, Sprecher von Oppenhoff: „Ich gratuliere unseren Kolleginnen sehr herzlich zu diesem Karriereschritt. Die Ernennungen belegen ihre hervorragende Arbeit und würdigen ihren erfolgreichen Beitrag zum Erfolg der gesamten Kanzlei.“

Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hatte die Kanzlei fünf Partner aus den Bereichen Steuerrecht, M&A/Gesellschaftsrecht, Nachfolge/Vermögen/Stiftungen und Arbeitsrecht zu Partnern ernannt und die IT-/Vertriebsrechtlerin Dr. Hanna Schmidt zur Junior-Partnerin bestellt.

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