Neuer Kontenrahmen für Insolvenzverfahren veröffentlicht

16.09.2020

• Übergreifender Fachausschuss SKR-InsO aktualisiert Vorgaben für die Insolvenz-Buchhaltung

• Neue Version tritt zum 1. Februar 2021 in Kraft

• Internet-Forum für Erfahrungsaustausch unter Praktikern geplant

Mannheim, im September 2020; Zum 1. Februar 2021 tritt ein neuer Kontenrahmen für die Buchhaltung im Zuge von Insolvenzverfahren in Kraft. Dafür hat der übergreifende Fachausschuss SKR-InsO eine Aktualisierung des Kontenrahmens erarbeitet, die nun im September 2020 bekannt gegeben wird.

Der Fachausschuss SKR-InsO hatte im Dezember 2011 seine Arbeit aufgenommen, um bundesweit einheitliche Standards für die Rechnungslegung bei Insolvenzverfahren festzulegen. Gründungsmitglieder des Fachausschusses waren der Gravenbrucher Kreis, das RheinlandPfälzische Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS) sowie der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. (VID). Um die Neufassung des übergreifenden Kontenrahmens auf eine noch breitere fachliche Basis zu stellen, sind zwei weitere Mitglieder hinzugekommen: der Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e. V. (BAKinso) sowie die Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e. V. (NIVD).

Auf der konstituierenden Sitzung des erweiterten Fachausschusses SKR-InsO am 22. Januar 2020 wurden der Rechtsanwalt Tobias Hoefer (Gravenbrucher Kreis) zum Vorsitzenden und die Wirtschaftsprüferin Anne Basinski (ZEFIS) zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. „Wir freuen uns, mit den neuen Mitgliedern fachkundige und engagierte Praktiker für die Arbeit des Fachausschusses an der Neufassung des Sonderkontenrahmens SKR-InsO gefunden zu haben“, sagt Tobias Hoefer, Vorsitzender des Fachausschusses SKR-InsO. „Dieses Gremium von Sachverständigen, die unterschiedliche Perspektiven auf das Restrukturierungs- und Insolvenzgeschehen vertreten, wird den bundeseinheitlichen Rechnungslegungsstandard praxisnah pflegen und weiterentwickeln.“

Derzeit gilt die Version SKR-InsO 01/2014 des Kontenrahmens. Die neue Version wird die Bezeichnung SKR 01-2021 tragen. Wesentliche Neuerungen sind im Bereich der Unterkontenstruktur für die Behandlung von Verfahren unter Anordnung der Eigenverwaltung erfolgt. Im Hinblick auf veränderte Rechtsprechungen zu Vergütungsfragen sowie Standardisierungsbestrebungen in mehreren Gerichtsbezirken werden Lücken insbesondere durch die Einführung weiterer neuer Konten für eine weitere Aufgliederung der Verwertungseinnahmen, der Kostenbeiträge, der Ausgaben im Zusammenhang mit der Prozessführung sowie der Einnahmen und Ausgaben, die mit Auffanggesellschaften abgerechnet werden, geschlossen. Eine detaillierte Übersicht der Änderungen steht ab September 2020 auf der Homepage des Fachausschusses SKR-InsO bereit: www.skrinso.de

Beibehalten wird die reibungslose Kompatibilität mit anderen wesentlichen Programmen, wie beispielsweise DATEV für steuerliche Belange. Für Fragen der Programmierung des neuen Kontenrahmens stehen dem Fachausschuss IT-Spezialisten der STP Informationstechnologie AG beratend zur Seite. Der Kontenrahmen kann von unterschiedlichen Software-Anbietern genutzt und für deren Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des neuen Kontenrahmens SKR 01-2021 im Februar 2021 ist so gewählt, dass er zeitlich mit Programm-Updates von DATEV harmoniert, um die Einführung für Anwender zu erleichtern. Bereits im September 2020 wird die Neufassung des Kontenrahmens veröffentlicht, um es Anwendern zu ermöglichen, sich mit den Neuerungen vertraut zu machen. Für die Fragen und Anregungen von Praktikern wird zudem ab dem 1. Februar 2021 ein InternetForum eingerichtet, das vom Fachausschuss betreut werden wird.

Der Gravenbrucher Kreis und der VID hatten bereits beschlossen, dass die Anwendung des SKR InsO Kontenrahmens für ihre jeweiligen Mitglieder selbstverpflichtend ist.

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