Nieding + Barth: DF Deutsche Forfait AG lädt zur Gläubigerversammlung

06.02.2015

Versammlung soll am 19. Februar in Köln stattfinden

Frankfurt, 5. Februar 2015 – Nachdem das notwendige Quorum von 50 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals bei der versammlungslosen Abstimmung der Anleihegläubiger der DF Deutsche Forfait AG nicht ganz zusammen gekommen war, hat die Gesellschaft nun zu einer physischen Gläubigerversammlung eingeladen. Stattfinden soll die Versammlung am 19. Februar in Köln. „Für die Anleihegläubiger ist das ein äußerst wichtiger Termin. Es wird vor allem darum gehen, die notwendige Legitimation der Anleihegläubiger für die zügige Umsetzung des seitens des Unternehmens vorgelegten Restrukturierungsplan zu erhalten und die Anleihegläubiger von diesem zu überzeugen“, erklärt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

So sollen die Anleihegläubiger der DF-Unternehmensanleihe 2013/20 (ISIN: DE000A1R1CC4, WKN: A1R1CC) unter anderen darüber abstimmen, ob sie einer Reduzierung des Zinssatzes der Anleihe von 7,875 Prozent auf 2 Prozent gegen Gewährung von Optionsrechten auf Aktien des Unternehmens zustimmen wollen. Zudem wurde vorgeschlagen, Rechtsanwalt Nieding zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu wählen. Als solcher würde er die ordnungsgemäße Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen und die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen für die Anleihegläubiger überwachen.

Bereits im Vorfeld der letzten Abstimmung hatte Rechtsanwalt Nieding betont: „Sollte ich von den Anleihegläubigern zum Gemeinsamen Vertreter bestellt werde, wird die Umsetzung der Beschlüsse der Anleihegläubiger unter die Bedingung gestellt, dass die Gesellschaft zuvor eine bindende Zusage für unbesicherte Darlehen über mindestens 40 Millionen Euro mit einer Laufzeit bis mindestens zum 31. Dezember 2016 nachweist“. Diese Zusage liegt inzwischen vor.

Betroffene Anleihegläubiger können sich unter recht@niedingbarth.de registrieren, um sich auf der Präsenzversammlung am 19. Februar in Köln vertreten zu lassen.

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