Nieding + Barth: DF Deutsche Forfait - Notwendiges Quorum wurde bei erster Gläubigerabstimmung nicht erreicht

30.01.2015

Frankfurt, 29. Januar 2015 – Aufgrund einer nicht ausreichenden Beteiligung seitens der Anleihegläubiger (Unternehmensanleihe 2013/20, ISIN: DE000A1R1CC4, WKN: A1R1CC) muss die Abstimmung über den Restrukturierungsplan der DF Deutsche Forfait AG wiederholt werden. „An der versammlungslosen Abstimmung nahmen insgesamt 39,2 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals teil. Notwendig gewesen wären mindestens 50 Prozent“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Dabei lag die Zustimmung zum vorgelegten Restrukturierungsplan laut Aussagen des Unternehmens bei immerhin 98,3 Prozent des abstimmenden Kapitals. „Der nächste Schritt wird nun die Einladung zu einer Präsenzversammlung sein“, sagt Nieding. Seitens des Unternehmens wurde bereits „Mitte Februar“ als möglicher Termin genannt.

Die Anleihegläubiger der DF Deutsche Forfait AG waren unter anderem aufgefordert, über eine Reduzierung des Zinssatzes der Anleihe von 7,875 Prozent auf 2 Prozent gegen Gewährung von Optionsrechten auf Aktien des Unternehmens abzustimmen. Zudem wurde vorgeschlagen, Rechtsanwalt Nieding zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu wählen um die ordnungsgemäße Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen und die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen für die Anleihegläubiger zu überwachen.

„Für den Fall, dass ich von den Anleihegläubigern zum Gemeinsamen Vertreter bestellt werde, habe ich die Umsetzung der Beschlüsse der Anleihegläubiger unter die Bedingung gestellt, dass zuvor die Gesellschaft eine bindende Zusage für unbesicherte Darlehen über mindestens 40 Millionen Euro mit einer Laufzeit bis mindestens zum 31. Dezember 2016 nachweist“, erklärt Nieding.

Betroffene Anleihegläubiger können sich unter recht@niedingbarth.de registrieren, um sich auf der angestrebten Präsenzversammlung vertreten zu lassen

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