Nieding + Barth: FFK Environment - Termin für Gläubigerversammlung steht vor der Tür. Anleger sollten jetzt ihre Interessen vertreten lassen

04.02.2014

Frankfurt, 3. Februar 2014 – Für die Anleihegläubiger der FFK Environment GmbH geht es nun um Alles. Das Insolvenzgericht hat die Gläubigerversammlung für den 25. Februar 2014, 11:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Cottbus, einberufen. „Dort sollen wichtige Weichen für das Insolvenzverfahren gestellt werden. Daher sollten Anleihegläubiger handeln und entweder selbst teilnehmen oder ihre Interessen vertreten lassen“, erklärt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwalts-AG Nieding + Barth.

Zur Teilnahme aufgerufen sind die Gläubiger der 7,25 % Anleihe 2011/2016 (WKN: A1KQ4Z / ISIN: DE000A1KQ4Z1) der FFK Enviroment GmbH, die ein nominales Emissionsvolumen von 16 Millionen Euro hat. Neben anderen Punkten ist die Wahl eines so genannten Gemeinsamen Vertreters auf der Gläubigerversammlung am 25. Februar ganz zentral. „Dieser Vertreter bringt die Interessen der Anleihebesitzer unter einen Hut und vertritt sie gegenüber dem Unternehmen und dem Insolvenzverwalter“, so Nieding, der sich als Gemeinsamer Vertreter zur Wahl stellen wird. „Durch den Gemeinsamen Vertreter wird sichergestellt, dass die Gläubiger mit einer Stimme sprechen“, erklärt Nieding, der diese Funktion bereits in vielen anderen Fällen vertrauensvoll bekleidet.

Im Fall FFK Environment GmbH bietet die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth sämtlichen betroffenen Anlegern eine kostenlose Vertretung ihrer Interessen auf der anstehenden Anleihegläubigerversammlung an. Betroffene Anleihegläubiger können sich per E-Mail an recht@niedingbarth.de wenden.

„Wichtig ist, dass die Anleihegläubiger hier aktiv werden, denn andernfalls müssen sie sich selbst um die Geltendmachung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren kümmern und die Kosten hierfür selbst tragen“, so Marvin Müller-Blom, Rechtsanwalt bei Niedings + Barth. Die Einsetzung eines Gemeinsamen Vertreters ist dagegen für die Anleihegläubiger persönlich nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Rechtsanwalt Nieding bekleidet in prominenten Insolvenzfällen wie der Solar Millennium AG mit einem Volumen von 170 Millionen Euro, der Gold-Zack AG und Gontard&Metall Bank AG mit einem Volumen von 160 Millionen Euro, der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG mit einem Volumen von 50 Millionen Euro und der Windreich GmbH mit einem Volumen von 52,6 Millionen Euro das Amt des Gemeinsamen Vertreters von Anleiheinhabern und hat die Interessen geschädigter Anleger erfolgreich gebündelt und vertritt diese auch weiterhin. Zudem vertritt Rechtsanwalt Nieding die Interessen der Anleihegläubiger auch im Gläubigerausschuss bei der Solar Millennium AG und der Windreich GmbH. Im Insolvenzverfahren Gontard&Metall Bank AG wurden bislang rund 60 Prozent der Forderungen an die Gläubiger ausgeschüttet, bei der Gold-Zack AG (in einem zunächst masselosen Verfahren!) rund 10 Prozent. Bei dem Debt-to-Equity-Swap der Augusta Technologie AG im Volumen von 100 Millionen Euro war Rechtsanwalt Nieding für die Anleihegläubiger im Rahmen der Sanierung ebenfalls erfolgreich tätig. In diesem Fall wurde Anleihekapital in Aktienkapital umgewandelt, um so die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu reduzieren und den Fortbestand desselben sicherzustellen.

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