Nieding + Barth: IVG-Gläubiger sollten Gläubigerversammlung einberufen

16.08.2013

Frankfurt, 15.08.2013: Die angeschlagene Immobiliengesellschaft IVG hat kürzlich erste Eckpunkte der geplanten Restrukturierung veröffentlicht. „Für die Gläubiger der 400 Millionen Euro schweren Hybridanleihe sollen dabei allerdings nur die Krümel vom Kuchen übrigbleiben. Sie sollen offensichtlich auf ihren gesamten Anspruch verzichten und dafür lediglich ein Bezugsrecht erhalten, ähnlich wie die Aktionäre der Gesellschaft“, kommentiert Kapitalmarktrechtler Klaus Nieding, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, die Pläne des Unternehmens. Deutlich größere Stücke bekämen dagegen die Gläubiger des Kredits SynLoan I, die LBBW-Kreditgeber sowie die Wandelanleihegläubiger in Form eines Debt-To­ Equity-Swaps.

Bislang waren die Hybridgläubiger nur Zuschauer bei den Verhandlungen der IVG mit den übrigen Gläubigern. „Die entscheidende Frage wird sein, ob das Restrukturierungskonzept mit der Zustimmung der Hybridgläubiger und ihrem Verzicht steht oder fällt“, erklärt Nieding. Um dividendenfähig zu sein, werde die IVG eine Einigung mit den Hybridgläubigern erreichen müssen, ist der Anlegeranwalt überzeugt. Dafür ist jedoch die Teilnahme der Gläubiger an einer Gläubigerversammlung notwendig.

„Die IVG muss ihr Angebot auf jeden Fall noch nachbessern. Der Verzicht auf den gesamten Nominalbetrag der Anleihe, um dafür neue Aktien erwerben zu dürfen, ist wenig attraktiv. Bevor Tatsachen geschaffen werden, sollten die Hybridgläubiger sich zusammenschließen und eine Gläubigerversammlung einberufen“, sagt Nieding.

Mit dem Zusammenschluss sind die Gläubiger in der Lage das Konzept, über das abgestimmt werden soll, auf Augenhöhe mit der Gesellschaft zu verhandeln. „Gläubiger sollten daher schnellstmöglich tätig werden und gegenüber der IVG die Einberufung einer Gläubigerversammlung fordern“, erläutert Nieding.

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