Nieding + Barth: Private Anleihegläubiger bekommen immer häufiger fragwürdige Übernahmeangebot

20.10.2014

Jetzt hat es Besitzer von Solar Millennium Anleihen getroffen

Frankfurt, 20. Oktober 2014 – Die Welle an Insolvenzen, die insbeson-­‐ dere den Markt für sogenannte Mittelstandsanleihen in den letzten Monaten überschwemmt hat, sorgt nun auch dafür, dass immer mehr Anleger teilweise fragwürdige Übernahmeangebote für ihre Anleihen erhalten. Da die Angebote von den Depotbanken direkt an die Be-­‐ troffenen weitergeleitet werden müssen, halten viele Anleger die Schreiben für offizielle, seitens der Bank geprüfte Angebote. „Aber genau das ist nicht der Fall“, warnt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth. Die Banken seien ge-­‐ halten, alle Angebote, die in den Wertpapiermitteilungen veröffent-­‐ licht werden, eins zu eins an diejenigen Kunden zu verschicken, die das jeweilige Papier im Depot haben. „Nur einige Institute machen sich die Mühe, ein paar Sätze zur Einordnung der Offerte zu schreiben“, be-­‐ mängelt Nieding.

Jetzt hat es die Besitzer von Solar Millennium Anleihen getroffen. 8,8 Prozent des Nominalwertes bietet ein Investor für eine Anleihe (ISIN DE000A0NKTG7). Das entspricht 88 Euro pro 1.000 Euro Nominalwert. „Die Intention der meist professionellen Investoren ist klar. Sie wollen die Papiere billig einsammeln, um dann auf Basis einer höheren Rück-­‐ zahlungsquote ihren Schnitt zu machen“, erklärt der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht, der in etlichen prominenten Insolvenzfällen das Amt des Gemeinsamen Vertreters von Anleiheinhabern inne hat. Unter anderem bekleidet er diese Position auch bei der Solar Millennium AG.

Den Anleihegläubigern rät Nieding: „Solche Kaufangebote sollten genau geprüft werden. Viele Anleihe-­‐ gläubiger sind sich nicht darüber klar, dass sie mit der Annahme des Angebotes ihren Anspruch als Anleihegläubiger auf eine künftige Insol-­‐ venzquote verlieren.“

„Solche Kaufangebote sollten genau geprüft werden. Viele Anleihe-­‐ gläubiger sind sich nicht darüber klar, dass sie mit der Annahme des Angebotes ihren Anspruch als Anleihegläubiger auf eine künftige Insol-­‐ venzquote verlieren.“

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