NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte: ProtectInvestAlliance (PIA) - Kapitalanleger profitieren von neuer BGH-Rechtssprechung zur Verjährungsfrage – Neue Chancen für geschädigte Kapitalanleger – Appell an Gesetzgeber

26.01.2007

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte

Frankfurt, Kirchentellinsfurt bei Tübingen, 24. Januar 2007. Die auf den effektiven Schutz privater wie institutioneller Investoren spezialisierte ProtectInvestAlliance (PIA), ein Joint Venture der Kanzleien NIEDING+BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte, begrüßt ausdrücklich die anlegerfreundliche Entscheidung des BGH in Sachen Verjährung.

Der XI. Zivilsenat des BGH urteilte gestern, dass Schadenersatzansprüche geschädigter Kapitalanleger, die vor dem 1.1.2002 entstanden sind, in der Mehrheit der Fälle nicht verjährt sind (BGH vom 23.1.2007, XI ZR 44/06; LG Frankenthal vom 9.12.2004, 7 O 269/04; OLG Zweibrücken 23.1.2006, 7 U //05). Mit diesem BGH-Urteil wurden widersprüchliche Urteile unterer Gerichtsinstanzen nun abschließend geklärt.

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Johannes Gerneth von TILP Rechtsanwälte sieht in diesem BGH-Urteil eine hervorragende Nachricht für geschädigte Kapitalanleger: „Damit haben nun Anleger, die vor 2002 einen Schaden am Kapitalmarkt erlitten haben, grundsätzlich noch bis zum 31.12.2011 Zeit, ihre Schadenersatzansprüche anzumelden. Die Schrottimmobilienfälle und Fälle wie z.B. Falk-Fonds, AWD Dreiländerfonds, Göttinger Gruppe sowie WGS-Fonds kommen damit sicher wieder verstärkt auf die Tagesordnung.“

„Geschädigte Kapitalanleger haben also auch jetzt noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche durchzusetzen, sofern sie erst nach dem 1.1.2004 rechtsrelevante Kenntnis von den Ansprüchen erlangt haben“ erläutert Rechtsanwalt Klaus Nieding.

Das BGH-Urteil bringt jedoch keine Vorteile für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung der Pflicht zur Information oder fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder Wertpapiernebendienstleistung. „Hier bleibt es bei der dreijährigen kenntnisunabhängigen Verjährung“ bedauert der Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Ich bin allerdings zutiefst davon überzeugt, dass es ein europarechtliches Gebot ist, auch die wertpapierrechtliche Verjährung künftig kenntnisabhängig zu gestalten. Hier ist aus unserer Sicht jetzt der Gesetzgeber gefordert.“

Unsicherheit über Verjährungsfrage nun ausgeräumt

Durch eine Gesetzesänderung am 1.1.2002 wurde die ehemals 30-jährige Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen auf nunmehr drei Jahre Verjährungsfrist verkürzt. Aufgrund der sogenannten Überleitungsvorschrift nach Art. 229 § 6 Abs. 1,4 EGBGB bestand Unsicherheit darüber, wie die vor dem 1.1.2002 entstandenen Schadenersatzansprüche zu behandeln sind. Ein Teil der Rechtsprechung stellte sich dabei auf den verbraucherunfreundlichen Standpunkt, diese seien zum 31.12.2004 unumstößlich verjährt.

TILP Rechtsanwälte haben die Verjährungsfrage zuletzt sowohl in politischen Gesprächen im Deutschen Bundestag, als auch durch wissenschaftliche Veröffentlichungen, forciert. Der diesbezügliche Meinungsstand und die Argumentationslage wurden bereits im Vorfeld der BGH-Entscheidung durch Rechtsanwalt Dr. Johannes Gerneth in einem juristischen Aufsatz in der Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR) 8/2006 umfassend behandelt. Dieser kann auf der TILP-Homepage www.tilp.de unter der Rubrik Medien und Öffentlichkeit, Fachpublikationen, Aufsätze (http://www.tilp.de/104.htm) abgerufen werden.

Der XI. Zivilsenat des BGH hat mit seinem gestrigen Urteil nun klargestellt, dass Ansprüche von Anlegern ohne wertpapierechtlichen Bezug zum 31.12.2004 nur dann verjährt sind, wenn der Geschädigte vor dem 01.01.2002 von seinem Anspruch Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.

ÜBER PIA:

In der ProtectInvestAlliance (PIA), Frankfurt, Kirchentellinsfurt, Berlin, Wien und Brüssel, vertreten die beiden auf Investorenschutz spezialisierten Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de) und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de) zahlreiche institutionelle Investoren sowie über 6.000 geschädigte Privatanleger in den sogenannten „Massenschadensfällen“ Phoenix (www.arge-phoenix.de), AMIS (www.arge-amis.de), AHBR (www.arge-ahbr.de) und DBVI (www.arge-dbvi.de).

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert hier mit langer Tradition berät“) sowie TILP Rechtsanwälte („juristisch exzellentes Niveau“) zählen aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf diesem Gebiet (JUVE Handbuch 2005/06). Die Kanzleien verfügen jeweils seit mehr als zehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Investoren.

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Stephan Holzinger, PIA-Sprecher

 

 

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