NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte: ProtectInvestAlliance (PIA) - Prospekthaftungsansprüche gegen Privatbank Reithinger, Klaus Thannhuber und den Vertrieb – DBVI-Fonds und andere Anlagen betroffen – Eintritt der Verjährung droht

08.08.2006

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte

Frankfurt/Kirchentellinsfurt, 7. August 2006. Die mindestens 15.000 Anleger der DBVI-Fonds, die inzwischen in den Abwärtsstrudel der von der BaFin geschlossenen Privatbank Reithinger (Singen) und dem intransparenten Firmengeflecht um Klaus Thannhuber geraten sind, können Prospekthaftungsansprüche gegen die Privatbank Reithinger, Klaus Thannhuber, weitere Prospektverantwortliche und gegen den Vertrieb dieser Fonds geltend machen. Darauf weist die ProtectInvestAlliance (PIA), ein Unternehmen der beiden auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzleien NIEDING+BARTH und TILP Rechtsanwälte hin.

"Unsere initiale rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Prospektverantwortlichen auf die Gefahren hätten hinweisen müssen, die sich aus dem intransparenten Firmengeflecht von Klaus Thannhuber für die Anleger ergeben. Das gilt vor allem für die beiden DBVI-Fonds, die sogar Anleihen von der Privatbank Reithinger erworben haben. Jetzt befürchte ich: Fällt die Bank, drohen die Fonds zu fallen" erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp.

"Da die erforderlichen Prospektnachträge beispielsweise wegen des großen Schlüsselpersonenrisikos um den "Multi-Hintermann" Thannhuber ausblieben, sehen wir gute Chancen für Prospekthaftungsansprüche. Allerdings eilt die Zeit, da hier - je nach Einzelfall - kurze Verjährungsfristen gelten" kommentiert Rechtsanwalt Klaus Nieding.

Interessant wird es, die Rolle des Vertriebs, vor allem der Hofer Futura Finanz (heute als IFF AG firmierend) um den Vertriebsprofi Michael Turgut, näher unter die Lupe zu nehmen. Bereits seit 1997 gab es – anders als im Massenschadensfall Phoenix – öffentliche Warnungen vor den DBVI-Fonds, auf die der Vertrieb hätte hinweisen müssen. Zudem war der Vertriebsprospekt nach Meinung der PIA inhaltlich falsch bzw. unvollständig.

Die Rechtsfolge für die geschädigten Fondsanleger ist nach PIA-Auffassung die Rückabwicklung des Fondskaufs – da die meisten Anleger ihre Anteile erfahrungsgemäß fremdfinanziert haben, muss diese Gruppe das Darlehen nicht mehr bedienen und kann die bezahlten Zinsen darüber hinaus zurückfordern. Bereits geleistete Darlehensraten werden möglicherweise nur im Rahmen des bei der Privatbank Reithinger zu erwartenden Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können. Deshalb kommt einem parallelen Vorgehen gegen den Vertrieb eine besondere Bedeutung zu.

Einleger der Privatbank Reithinger benötigen nach Einschätzung der PIA im Gegensatz zu den Anlegern der Fonds Deutsche Beamtenvorsorge AG & Co. Deutschlandfonds KG, Deutsche Beamtenvorsorge AG & Co. 2. Deutschlandfonds KG, DBVI Renditefonds GmbH & Co. Europapark Rasthof KG, DBVI GmbH & Co. Rheinfelden KG, Deutsche Beamtenvorsorge Leasingbeteiligungen GmbH (DBVI Leasingfonds), Deutsche Beamtenvorsorge Leasingbeteiligungen GmbH (DBVI Leasingfonds), Multi Advisor Fund I GbR und Capital Advisor Fund II GbR keine Rechtsberatung.

"Ihre Situation ist nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz klar geregelt. Rechtsanwälte, die sich sowohl für Einleger als auch für Fondsanleger engagieren, begeben sich allerdings in einen Interessenskonflikt" ergänzt Rechtsanwalt Andreas Tilp.

Weitere Informationen können Interessierte der Internetseite www.arge-dbvi.de entnehmen.

ÜBER PIA

In der ProtectInvestAlliance (PIA) vertreten die beiden Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de) und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de) über 6.000 geschädigte Privatanleger und institutionelle Investoren in den Massenschadensfällen Phoenix (www.arge-phoenix.de), AMIS (www.arge-amis.de) und AHBR (www.arge-ahbr.de).

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert hier mit langer Tradition berät“) sowie TILP Rechtsanwälte („juristisch exzellentes Niveau“) zählen aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf diesem Gebiet (JUVE Handbuch 2005/06). Die Kanzleien verfügen jeweils seit mehr als zehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Investoren.

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Klaus Nieding: +49 172 6755577

Andreas Tilp: +49 172 7409587

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