NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte: ProtectInvestAlliance (PIA) sieht sich durch heutige OLG Frankfurt-Verhandlung in der Klage AHBR gegen Ex-Vorstände bestätigt – Genussscheininhaber müssen aufgrund drohender Verjährung aktiv werden

31.01.2007

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte

Frankfurt, Kirchentellinsfurt bei Tübingen, 30. Januar 2007. Die heutige mündliche Verhandlung vor dem OLG Frankfurt in der Klage der Hypothekenbank AHBR gegen ihre eigenen Vorstände auf Schadenersatz in Höhe von über eine Milliarde € bestärkt die ProtectInvestAlliance (PIA) in ihren eigenen Klagen gegen die Hypothekenbank. Die PIA hat inzwischen 13 Klagen gegen die AHBR auf Basis des Kapitalanlegermusterverfahrensgesetzes (KapMuG) im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme der Genussscheininhaber durch die AHBR für Verluste aus den hochspekulativen Zinsderivatgeschäften der ehemaligen Bankenvorstände eingereicht.

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des OLG Frankfurt handelte es sich bei den hochspekulativen Zinsderivatgeschäften (Zins-Swaps und sogenannte Forward Rate Agreements) um Geschäfte, die nur unter sehr engen Vorraussetzungen nach § 5 des seinerzeitigen Hypothekenbankgesetzes überhaupt zulässig sein konnten. Das Gericht will nun die Zulässigkeit der einzelnen Geschäfte und der zugrunde liegenden Beschlüsse des damaligen Vorstandes durch einen Sachverständigen in jedem einzelnen Fall prüfen lassen. Vorraussetzung dafür ist jedoch, dass die Klägerseite in jedem einzelnen Fall einen Schaden hinreichend darlegen kann. Dies hat das Gericht bereits heute in zwei Fällen bejaht. In den verbleibenden Fällen wird das jedoch ebenfalls mittels Sachverständigengutachten zu klären sein.

Damalige BaKred-Schreiben haben keine Entlastungsfunktion für den Ex-AHBR-Vorstand

„Wir fühlen uns besonders durch die Aussage des Gerichts bestärkt, dass entgegen der erstinstanzlichen Auffassung des LG Frankfurt am Main die beiden aufsichtsbehördlichen Schreiben des damaligen Bundesaufsichtsamts für Kreditwesen (BaKred) keinerlei Entlastung für das pflichtwidrige Verhalten der Vorstände bringt“ erläutert Rechtsanwalt Klaus Nieding. Wörtlich führte der Vorsitzende Richter dazu aus, dass das BaKred „keine Rechtsmacht“ für eine solche Entlastung der Vorstände habe.

Durch die heutige Verhandlung ist jedoch klar geworden, dass sich das Verfahren noch weiter in die Länge ziehen wird. Die in der Verhandlung aufgeworfenen Rechtsfragen werden sicherlich auch noch einer Klärung durch den BGH unterworfen. Schon alleine deshalb müssen die Genussscheininhaber aus Gründen einer möglichen Verjährung jetzt kurzfristig ihre Schadenersatzansprüche anmelden.

„Die Pflichtwidrigkeit des damaligen Vorstandshandelns ist heute deutlich geworden – das ist eine sehr gute Nachricht für unsere Mandanten. Ihre Chancen sind dadurch gestiegen“ kommentiert Rechtsanwalt Andreas Tilp. Die PIA vertritt im Fall AHBR zahlreiche private sowie institutionelle Mandanten und Family Offices.

Klageerwiderung der BaFin im Verwaltungsgerichtsverfahren liegt offenbar noch nicht vor

Im Zusammenhang mit dem AHBR-Desaster forderte die PIA auf Grundlage des neuen Informationsfreiheitsgesetzes Akteneinsicht bei der über viele Jahre in diesem Fall maßgeblich involvierten BaFin. Im Grundsatz wurde diese Akteneinsicht seitens der Behörde zunächst auch gewährt, in der konkreten Praxis dann jedoch torpediert. Deshalb reichte die PIA am 4. Oktober 2006 vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main gegen den sogenannten ablehnenden Widerspruchsbescheid der BaFin Klage beim Frankfurter Verwaltungsgericht ein (neues Az: 7 E 4067/06(1)). Nach derzeitigen Informationen der PIA liegt die Klageerwiderung der Behörde noch nicht vor.

Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Akteneinsichtsgesuch beim OLG Frankfurt

Wie zudem bereits am 5. Oktober 2006 gemeldet (s. www.arge-ahbr.de), erreichte die PIA beim Präsidium des OLG Frankfurt am Main eine teilweise Akteneinsicht in das hochbrisante Verfahren der AHBR gegen ihre eigenen früheren Vorstände. Da der PIA jedoch eine umfassendere Akteneinsicht bis dato verweigert wurde, stellte PIA bei diesem Gericht nun einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Über eine mögliche erweiterte Akteneinsicht entscheidet nun der 20. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main.

ÜBER PIA:

In der ProtectInvestAlliance (PIA), Frankfurt, Kirchentellinsfurt, Berlin, Wien und Brüssel, vertreten die beiden auf Investorenschutz spezialisierten Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de) und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de) zahlreiche institutionelle Investoren sowie über 6.000 geschädigte Privatanleger in den sogenannten „Massenschadensfällen“ Phoenix (www.arge-phoenix.de), AMIS (www.arge-amis.de), AHBR (www.arge-ahbr.de) und DBVI (www.arge-dbvi.de).

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert seit Jahren eine feste Größe im Markt ist. Beraten werden sämtliche Bereiche des Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrechts sowie des kapitalmarktnahen Gesellschaftsrechts. Herausragender Schwerpunkt ist die Wahrnehmung von Aktionärsinteressen“) und TILP Rechtsanwälte („Eine seit langem führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz. Wettbewerber bescheinigen ihr, dass sie „die Szene beherrscht“, andere loben TILP Rechtsanwälte als „engagiert, kompetent und erfahren“. Herausragend ist neben der breiten Aufstellung, mit der die ganze Palette des Anlegerschutzes abgedeckt wird, insbesondere das US-Geschäft der Kanzlei“) zählen aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf diesem Gebiet (JUVE Handbuch 2006/07). Die Kanzleien verfügen jeweils seit mehr als zehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Investoren.

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Stephan Holzinger, PIA-Sprecher

 

 

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