Nieding + Barth: Schneekoppe flüchtet unter Schutzschirm – Anleihegläubiger sollten selbst die Initiative ergreifen

12.08.2014

Frankfurt, 12. August 2014 – Mit der Schneekoppe GmbH & Co. KG flüchtet erneut ein wirtschaftlich angeschlagener Emittent einer sogenannten Mittelstandsanleihe in das vom Insolvenzrecht eingeräumte Schutzschirmverfahren, um sich im Insolvenzplanverfahren zu restrukturieren. „Leidtragende könnten die Zeichner der 2010 begebenen Unternehmens-­‐ anleihe sein, die sicher auch aufgrund des bekannten Markennamens die Anleihe des Un-­‐ ternehmens seinerzeit gekauft haben“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsakti-­‐ engesellschaft Nieding + Barth. 2010 hatte Schneekoppe eine Anleihe mit einem Emissions-­‐ volumen von 10 Millionen Euro begeben (ISIN: DE000A1EWHX9). Die Zahlung des nächsten Zinskupons in Höhe von 6,45 Prozent steht am 20.09.2014 an. „Offensichtlich hat das Un-­‐ ternehmen Schwierigkeiten, die Zinszahlung zu bedienen. Die Anleihegläubiger sollen nun vermutlich dafür in die Bresche springen und einer Änderung der Bedingungen und Kondi-­‐ tionen der Anleihe zustimmen“, ergänzt Niedings Kollege Marvin Müller-­‐Blom.

„Der Fall zeigt einmal mehr, dass die gezahlten Zinsen gerade bei Mittelstandsanleihen, selbst wenn sie auf den ersten Blick hoch erscheinen, für das damit verbundene Risiko, oft deutlich zu niedrig ausfallen“, so Nieding. Betroffenen Anleihegläubigern rät der Kapital-­‐ marktechtler, sich möglichst schnell zu formieren, um ihre Interessen als große Gläubiger-­‐ gruppe im Restrukturierungsprozess zu wahren. „Darüber hinaus sollten Anleihegläubiger gegebenenfalls auch weitere Ansprüche prüfen lassen, da möglicherweise Schadenersatz-­‐ ansprüche in Betracht kommen“, ergänzt Müller-­‐Blom.

„Wir rechnen mit der baldigen Einberufung einer Versammlung der Anleihegläubiger, da es einen Insolvenzplan ohne Zustimmung der Anleihegläubiger nicht geben wird. In dieser frühen Phase geht es für die Gläubiger deshalb vor allem darum, schnell zu reagieren, sich möglichst früh in den Insolvenzprozess einzubringen, gegebenenfalls selbst als Anleihegläu-­‐ biger die Initiative zu ergreifen und auf die Einberufung einer Anleihegläubigerversamm-­‐ lung hinzuwirken, um besser bei der Erstellung eines Insolvenzplanes repräsentiert zu sein. Dafür ist es erforderlich, möglichst mit einer Stimme zu sprechen“, erklärt Nieding.

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