Nieding+Barth: Schweizer Franken kostet Anleger und Kreditnehmer massiv Geld

21.01.2015

Klaus Nieding: Wir werden für unsere Mandanten Schadenersatzansprüche durchsetzen

Frankfurt, 21. Januar 2015 – Die Entscheidung der Schweizer Nationalbank (SNB), die Bindung des Frankens an den Euro aufzugeben, hat an den Märkten für massive Verwerfungen gesorgt. So waren offenbar die Sicherheitssysteme etlicher Brokerfirmen überfordert – mit teilweise dramatischen Auswirkungen für betroffene Anleger und Kreditnehmer. Um sich vor überraschenden Kursentwicklungen zu schützen, setzen Anleger häufig sogenannte Stopp-Loss-Kurse ein. Die jeweilige Position wird dann beim Unterschreiten eines vorab festgelegten Kurses automatisch verkauft. Nun ist es in Folge der Aufgabe der Kopplung des Franken an den Euro zu einer kurzfristigen Wertsteigerung der Schweizer Währung um mehr als 40 Prozent gekommen. Die Stopp-Loss-Kurse hätten eigentlich dafür sorgen müssen, dass die Kunden vor Verlusten geschützt werden. Das hat aber in vielen Fällen offenbar nicht funktioniert. „Zur Zeit erreichen uns zahlreiche Anfragen geschädigter Anleger, die uns berichten, dass ihre Devisenpositionen von den Brokern nicht rechtzeitig geschlossen wurden, mit der Folge, dass nicht nur das eingesetzte Kapital verloren, sondern teilweise Nachschusspflichten in sechs- bis siebenstelliger Höhe entstanden sind“, so Klaus Nieding, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Rechtsanwalt Nieding bezweifelt die Rechtmäßigkeit der derart erlittenen Verluste: „Wer als Broker dem Anleger die Möglichkeit bietet, Stopp-Loss-Kurse zu setzen, hat auch dafür einzustehen, dass technische Vorkehrungen getroffen werden, die gewährleisten, dass die Stopp-Loss-Kurse im Krisenfall greifen.“ „Keinesfalls können turbulente Markphasen als Entschuldigung herangezogen werden, um die nicht rechtzeitige Beachtung oder gar die völlige Nichtbeachtung der Stopp-Loss-Kurse zu entschuldigen“, ergänzt Andreas M. Lang, ebenfalls Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Generell sind derart hohe Verluste zu hinterfragen. „Zahlreichen Anlegern standen gar nicht die notwendigen Sicherheiten zur Verfügung. Hier hätten die Broker viel früher die Reißleine ziehen müssen. Wir werden für unsere Mandanten nunmehr Schadensersatzansprüche durchsetzen“, so Nieding

Aber nicht nur auf dem Devisenmarkt hat die Entscheidung der SNB für Probleme gesorgt.

Zahlreiche Kreditnehmer, darunter Privatanleger, aber auch etwa Kommunen und kommunale Gesellschaften, hatten das festgezurrte Wechselkursverhältnis zwischen Franken und Euro ebenfalls genutzt, um die extrem niedrigen Zinsen in der Schweiz zur Herabsetzung der Darlehenskosten zu nutzen. Für viele erhöht sich jetzt die Darlehenslast – umgerechnet in Euro - auf einen Schlag teilweise um ein Drittel. „Zumindest bei solchen Darlehen, die während der Zeit der Kopplung des Franken an den Euro abgeschlossen wurden, hätten die Banken darauf hinweisen müssen, dass der Wechselkurs künstlich stabil gehalten wird,“ ist Rechtsanwalt Nieding überzeugt. Das Argument, dass man seitens der darlehensgebenden Banken mit der Aufgabe des Mindestkurses nicht rechnen konnte, also hierüber auch nicht aufklären musste, lässt Nieding nicht gelten. „Die SNB konnte den Mindestkurs nur halten, in dem sie seit 2011 immer mehr frische Franken gedruckt und damit Euro gekauft hat. Dass damit ein Klumpenrisiko entsteht, dem die Notenbank irgendwann entgegentreten musste, hätte den Banken klar sein müssen. Entsprechend hätten sie den Darlehenskunden darüber aufklären müssen,“ sagt Nieding. Der Anlegeranwalt lässt auch die Kritik des Steuerzahlerbundes an solchen Gestaltungen nicht gelten : „Es ist doch keine Spekulation, wenn Kommunen in ihrer Finanznot niedrige Zinsen in der Schweiz nutzen, wenn im Gegenzug der Wechselkurs fix an den Kurs des Euro gebunden ist und dadurch gerade kein Kursrisiko besteht. Insofern unterscheidet sich die Sachlage bei Krediten von Kommunen oder Landkreisen in Schweizer Franken grundlegend von den Swap-Geschäften, die ab 2005 von Banken ebenfalls Kommunen und Landkreisen, aber auch mittelständischen Unternehmen angedreht wurden“, so der Kapitalmarktrechtler.

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