Nieding + Barth: Solarworld AG lädt erneut zu Gläubigerversammlungen ein – Anleger sollten sich jetzt organisieren

12.06.2013

Frankfurt, 11. Juni 2013 – Wie erwartet lädt die Solarworld AG ein zweites Mal zu Gläubigerversammlungen ein. Die ersten Versuche waren mangels Masse schlicht beschlussunfähig. Das erforderliche Quorum von 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen wurde nicht erreicht.

Nun sollen sich die Inhaber der 6,735-Prozent-Anleihe (ISIN: XS0641270045, WKN: A1H3W6) am Montag, den 8. Juli, in Bonn treffen. 150 Millionen Euro hatte sich der Hersteller von Solarmodulen mit der Emission der Schuldverschreibung von Anlegern im Jahr 2011 geliehen. Am 9. Juli sind dann die Besitzer der 6,125-Prozent-Anleihe (ISIN: XS0478864225, WKN: A1CR73) aufgefordert nach Bonn zu kommen. Diese Anleihe hatte im Jahr 2010 sogar ein Emissionsvolumen von 400 Millionen Euro. „Für die Beschlussfähigkeit der zweiten Gläubigerversammlungen sind keine Quoren erforderlich. Die Veranstaltungen werden also auf jeden Fall beschlussfähig sein“, erklärt Rechtsanwalt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth. „Eine der wichtigsten Aufgaben der Gläubigerversammlungen wird die Wahl eines so genannten ‚Gemeinsamen Vertreters’ sein“, so Nieding weiter. Der Gemeinsame Vertreter vertritt gebündelt die Interessen der Anleihegläubiger gegenüber dem Unternehmen.

Kapitalanlagerechtler Nieding rät den Anleihegläubigern dringend dazu, sich zusammenzuschließen, um der Gesellschaft auf Augenhöhe gegenübertreten zu können. „Die Bündelung der Interessen der Anleiheinhaber hat sich in der Vergangenheit bewährt“, sagt Nieding, der schon von den Gläubigern in den Verfahren der Gontard & Metallbank AG, der Gold-Zack AG sowie in den aktuellen Fällen der Solar Millennium AG und der WGF AG in die Funktion des Gemeinsamen Vertreters gewählt wurde. Bei der Umstrukturierung der Augusta Technologie AG im Jahr 2004 vertrat Nieding die Interessen der Anleihegläubiger im Rahmen des seinerzeitigen erfolgreichen Debt-to-Equity-Swap. „Auch bei Solarworld vertreten wir bereits eine große Anzahl von Mandanten“, so Nieding.



Zu tun gibt es auf jeden Fall genug:

Die Gläubiger der Solarworld AG sollen nach dem von Unternehmensseite vorgelegten „alternativen Rettungsplan“ einen Schuldenschnitt von 60 Prozent hinnehmen. Im Gegenzug sollen sie im Rahmen eines so genannten „Debt-to-Equity-Swap“ Aktien erhalten. Den Aktionären wiederum droht ein Kapitalschnitt von 95 Prozent.

Das Restrukturierungskonzept soll laut Vorstandschef Dr. Frank Asbeck in den kommenden Wochen fertig gestellt werden. „Wir haben in der Zwischenzeit Gespräche mit Vorstand und Aufsichtsrat der Solarworld AG aufgenommen, um das Restrukturierungskonzept zu überprüfen und – wo nötig – nachzubessern“, kündigt Rechtsanwalt Nieding an.

Erste Informationen über die aktuelle Lage können Anleger auch direkt vor Ort bekommen: Am Mittwoch, den 19. Juni 2013 um 18.30 Uhr, findet in Bonn, Hotel KAMEHA Grand Bonn, Am Bonner Bogen 1 ein „Bonner Anlegerforum Spezial“ statt, das von der DSW (Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) veranstaltet wird. In der Veranstaltung wird unter anderem die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen in Bezug auf die Solarworld AG vorgestellt. Philipp Koecke, Vorstand Finanzen Solarworld AG, wird hierzu aus Sicht der Gesellschaft Stellung nehmen. Für die Anlegerseite werden Rechtsanwalt Klaus Nieding und Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW, referieren. Anschließend besteht Gelegenheit zur Diskussion. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Betroffene Anleger melden sich bitte an bei: DSW, Frau Ute Knepper, Postfach 35 01 63, 40443 Düsseldorf, Telefon 0211/6697-32, per Telefax 0211/6697-80 oder per Email: seminare@dsw-info.de.

Die Rechtsanwalts-AG Nieding + Barth hat zur Bündelung der Anlegerinteressen die „Interessengemeinschaft Solarworld“ gegründet. Unter der Emailadresse recht@niedingbarth.de können sich Solarworld-Anleihegläubiger kostenlos registrieren lassen.



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