Nieding + Barth: Umweltbank AG erstattet Darlehensnehmern Kreditbearbeitungsgebühren
Frankfurt, 06. Februar 2015 – Den Kauf einer Solaranlage über einen Kredit zu finanzieren, ist für viele Hausbesitzer eine völlig normal Sache. Nicht nachvollziehbar waren dagegen aus Sicht der Anwälte der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth die Bearbeitungsgebühren, die von der Umweltbank AG für solche Kreditverträge erhoben wurden. Ein von Nieding + Barth vertretener Kreditnehmer bekam die Gebühren nun erstattet. Allerdings bedurfte es erst der Klageerhebung durch die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei. „Im außergerichtlichen Verfahren war die Umweltbank AG zunächst nicht zahlungswillig“, erklärt Nieding + Barth-Anwalt Marvin Müller-Blom.
Die Umweltbank AG hatte einem Kreditnehmer, der im Jahr 2008 einen Kreditvertrag zur Finanzierung einer Solaranlage abgeschlossen hatte, eine 4-prozentige Bearbeitungsprovision berechnet. „Das war unrechtmäßig“, stellt Müller-Blom klar. Der von Nieding + Barth vertretene Kreditnehmer bekam die damals gezahlten Gebühren nun von der Bank erstattet. „Sobald wir Klage eingereicht hatten, hat die Umweltbank AG die Zahlung des klageweise geltend gemachten Betrags veranlasst. Dieser Fall zeigt, dass einige Kreditinstitute die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch immer nur recht widerwillig umsetzen“, so Müller-Blom.
Der Kapitalanlagerechtler rät betroffenen Kreditnehmern im Zweifel anwaltlichen Rat zu suchen, sollte ein Kreditinstitut die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren verweigern.