Nieding+Barth: WGF AG - Anleihegläubigern droht Verjährung der Ansprüche gegen den Mittelverwendungskontrolleur

16.11.2015

Klaus Nieding: Anleger haben Schadenersatzansprüche gegen den Mittelverwendungskontrolleur.

Frankfurt, 13. November 2015 – Für Anleihegläubiger der Immobiliengesellschaft WGF AG droht zum Jahresende die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche gegen den sogenannten Mittelverwendungskontrolleur. „Nach unserer Rechtsauffassung hat der Mittelverwendungskontrolleur die ihm obliegenden Pflichten aus dem mit der WGF AG geschlossenen Service-Vertrag nicht erfüllt. Daher stehen den Anleihegläubigern Schadensersatzansprüche gegen ihn zu“, erläutert Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Entsprechende Klagen für interessierte Anleihegläubiger bereite die Kanzlei aktuell bereits vor.

"Hätte der Mittelverwendungskontrolleur seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, wäre es unter anderem bei den Anleihen A0LDUL und WGFH05 nicht zur völligen Fehlallokation von Immobilien im Portfolio der WGF AG gekommen“, sagt Nieding. Bei diesen Anleihen waren die gekauften Immobilien fast vollständig entgegen der im Prospekt ausgewiesenen Zielgruppe.

Gerne hätte man sich außergerichtlich geeinigt, so der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht weiter. „Der Mittelverwendungskontrolleur wurde von uns mit den Ansprüchen konfrontiert, wies jedoch jegliche Verantwortung von sich“, so Nieding und weiter: „In dem Fall bleibt lediglich der Klageweg und der ist nur noch bis Ende des Jahres offen.“

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