Nieding + Barth: WGF AG - Klaus Nieding und Andreas M. Lang als gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger gewählt

15.04.2013

Frankfurt, 12. April 2013 – Rund 200 Millionen Euro Anleihekapital hat das zahlungsunfähige Immobilienunternehmen WGF AG eingesammelt. Tausenden Gläubigern droht jetzt ein böses Erwachen, denn nach eigenen Angaben der WGF AG beträgt das Immobilienvermögen, welches der Besicherung der Anleihen dienen sollte, lediglich ca. 40 Millionen Euro. Um ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen, haben die betroffenen Anleihebesitzer auf der Gläubigerversammlung beschlossen, sich bei ihren Forderungen durch erfahrene Experten, so genannte Gemeinsame Vertreter, vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, wurde zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger der Anleihe WGFH04 gewählt. Rechtsanwalt Andreas M. Lang, ebenfalls Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, wurde zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger der Anleihen WGFH06 und WGFH08 gewählt.

„Die Wahl von gemeinsamen Vertretern ist eine positive Entwicklung. Nun können wir die Interessen der Anleihegläubiger gegenüber der WGF AG vertreten, insbesondere auch den Insolvenzplan kritisch prüfen und das Bestmögliche für Anleihegläubiger erreichen“, erklärt Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Für viele Gläubiger hat diese Wahl einen direkten praktischen Nutzen: „Für die Anleihegläubiger der Anleihen WGFH06 und WGFH08, welche nach neuem Schuldverschreibungsrecht begeben wurden, kann der gemeinsame Vertreter eine globale Forderungsanmeldung über das gesamte Emissionsvolumen vornehmen, so dass die Anleihegläubiger dieser Anleihen sich nicht um die Forderungsanmeldung im Detail kümmern müssen“, erklärt Andreas M. Lang, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Das gilt jedoch nicht für alle betroffenen Papiere. Zwar wurden durch die Gläubigerversammlung ebenfalls gemeinsame Vertreter für die Anleihen A0LDUL und WGFH05 bestellt. Lediglich für die Anleihe WGFH07 kam die erforderliche Mehrheit zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters nicht zustande. Dennoch müssen aufgrund zum Emissionszeitpunkt geltender anderer Gesetze die Gläubiger der Anleihen WGFH04 und A0LDUL ihre Forderungen gegenüber dem Sachwalter selbst anmelden. „Hier hat der gemeinsame Vertreter nicht automatisch das Recht, eine globale Forderungsanmeldung vorzunehmen. Gleiches gilt für die Anleihegläubiger der Anleihe WGFH07, wo kein gemeinsamer Vertreter gewählt wurde“, erläutert Nieding.

Wie dramatisch die Situation der insolventen AG für Gläubiger ist, zeichnet sich immer stärker ab: In der jetzigen Situation drohen den Anleihegläubigern Verluste von bis zu 80 Prozent, sollte das Unternehmen zerschlagen werden. Für die Hypothekenanleihegläubiger bedeutet dies, dass ohne eine konstruktive Bewertung der Projekte und gegebenenfalls erforderliche Fortführung durch erfahrene Sanierungsanwälte auf diesem Gebiet nicht mit einer positiven Entwicklung für die Rückzahlungsquote zu rechnen ist. „Unser erklärtes Ziel für die Anleihegläubiger ist es nun, als gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger der Anleihen WGFH04, WGFH06 und WGFH08, unmittelbar auf die weitere Entwicklung im Insolvenzverfahren der WGF AG in Form des Insolvenzplans Einfluss zu nehmen, um die Rückzahlung eines möglichst hohen Betrages ihrer Anleiheinvestition zu erreichen“, so Nieding.

Rechtsanwalt Nieding bekleidet bereits in prominenten Insolvenzfällen wie der Solar Millennium AG mit einem Volumen von 150 Millionen Euro, der Gold-Zack AG und Gontard & Metall Bank AG mit einem Volumen von 160 Millionen Euro das Amt des gemeinsamen Vertreters von Anleiheinhabern erfolgreich. Im Insolvenzverfahren Gontard & Metall Bank AG wurden bislang rund 60 Prozent der Forderungen an die Gläubiger ausgeschüttet, bei der Gold-Zack AG (in einem zunächst masselosen Verfahren!) rund 10 Prozent. Bei dem Debt-to-Equity-Swap der Augusta Technologie AG im Volumen von 100 Millionen Euro war Rechtsanwalt Nieding für die Anleihegläubiger im Rahmen der Sanierung ebenfalls erfolgreich tätig. In diesem Fall wurde Anleihekapital in Aktienkapital umgewandelt, um so die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu reduzieren und den Fortbestand desselben sicherzustellen. Die Anleihegläubiger sollten darüber hinaus mögliche Schadenersatzansprüche auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten prüfen lassen, da der Wert des Immobilienbestandes hier gravierende Zweifel an der prospektierten Darstellung der Besicherung des Anleihekapitals zulässt, so Nieding.

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