Nittel: Offene Immobilienfonds - Neue Aspekte bei der Beraterhaftung

25.05.2011

Der Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel hat zwei Klagen wegen Beratungsfehlern bei offenen Immobilienfonds eingereicht. In beiden Fällen treten neue Aspekte zutage, die sich zu Gunsten der Geschädigten auswirken können.

- Heidelberg, den 25. Mai 2011 - Seit dem Ausbruch der Finanzkrise haben sich offene Immobilienfonds mehr und mehr zum Ärgernis für private Anleger entwickelt. Reihenweise wurden Fonds eingefroren, weil ansonsten die Massenflucht der Anleger aus den Fonds zu Notverkäufen mit immensen Verlusten geführt hätte. Trotz dieser drastischen Maßnahmen schreiben einige Fonds unterm Strich rote Zahlen. Damit hat sich das Produkt, das von Banken und Finanzvermittlern gerne als flexible und sichere Kapitalanlage verkauft wurde, für viele Betroffene als unveräußerlicher Verlustbringer entpuppt.

Ein besonders drastisches Beispiel ist der Immobilienfonds „DEGI International“, der nach der Statistik des Fondsverbands BVI von Ende April 2010 bis Ende April 2011 mehr als 14 Prozent an Wert verloren hat. Eine von Rechtsanwalt Mathias Nittel vertretene Geschädigte bekam den Erwerb von DEGI-Fondsanteilen im Sommer 2008 von einem Repräsentanten der Allianz empfohlen. Der Fonds wurde vom Berater als sichere und im Bedarfsfall kurzfristig verfügbare Kapitalanlage beschrieben, was sich mittlerweile beides als unzutreffend erwiesen hat.

Ihren Anspruch auf Schadenersatz begründet die Betroffene nicht allein mit der unzutreffenden Darstellung der Risiken, sondern auch mit einer besonderen Konstellation in der Fondsstruktur, über die bereits 2007 in der Fachpresse berichtet worden war. Demzufolge hatte der Fonds mit einem Anteil von 30 Prozent überdurchschnittlich viele institutionelle Investoren zu verzeichnen – und diese ziehen im Gegensatz zu privaten Anlegern häufig Millionensummen innerhalb kürzester Zeit ab. Damit war das Risiko, dass der DEGI-Fonds eingefroren wird, bereits zum damaligen Zeitpunkt überdurchschnittlich hoch. Und: Wie bereits die vorübergehenden Schließungen zweier Immobilienfonds im Jahr 2005 und 2006 zeigten, handelte es sich hierbei keinesfalls um ein rein akademisches Risiko. Der zweite Fall betrifft den ebenfalls eingefrorenen Dachfonds „Premium Management Immobilien Anlage (PMIA)“, der schwerpunktmäßig in offene Immobilienfonds investiert. Ein Berater der Commerzbank riet der betroffenen Anlegerin zur Umschichtung von zwei Hausinvest-Immobilienfonds in den PMIA-Dachfonds. Begründung: Die beiden Hausinvest- Fonds seien „nicht mehr gut“. Verschwiegen wurden der Anlegerin nicht nur das Risiko der Fondsschließung und die Tatsache, dass die Bank hohe Provisionen für die Umschichtung erhielt. Darüber hinaus wurde die Anlegerin nicht darüber informiert, dass ihr mit der Abkehr von den Hausinvest-Fonds wichtige Vorteile verloren gingen.

Denn beim Hausinvest-Immobilienfonds gibt es besondere Absprachen mit institutionellen Investoren, die dort weitaus weniger schnell viel Geld abziehen können als bei anderen Fonds. Die privaten Anleger haben damit ein vergleichsweise geringeres Risiko, dass der Fonds wegen Liquiditätsproblemen geschlossen wird – was sich in der Praxis darin zeigt, dass der Hausinvest-Fonds noch regulär Anteile zurücknimmt. Dass die Anlegerin mit dem Wechsel des Fondsproduktes auf diese Vorzugsbehandlung verzichtet, wurde ihr verschwiegen.

In beiden Fällen hat die Kanzlei Nittel im Namen ihrer Mandanten Klage eingereicht. Fachanwalt Mathias Nittel empfiehlt allen betroffenen Anlegern, die rechtliche Schritte gegen die Berater einleiten wollen und dieselben Konstellationen vorzuweigen haben, dies in ihren Ansprüchen zu dokumentieren. „Wenn Anlegern bewusst verschwiegen wurde, dass der Fonds mit besonderen Zusatzrisiken behaftet ist oder dass sie ohne Not einen wichtigen Vorteil aufgeben, dann kann dies die Chancen auf Entschädigung durchaus erhöhen.“ Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.Anlegerschutzmagazin.de.

Verantwortlich:

Mathias Nittel

Rechtsanwalt |Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Hans-Böckler-Staße 2A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221-91577-0, Fax: 06221-91577-29
mail: nittel@nittel.co
Internet : www.nittel.co

Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell