Nittel Rechtsanwälte: Lebensversicherungsfonds - Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung

20.07.2011

Seit 2001 sind mehr als 200.000 Anleger für so genante Lebensversicherungsfonds geworben worden. Nach Angaben des Verbands geschlossener Fonds (VGF) wurden von 2002 bis 2009 annähernd fünf Milliarden € von Anlegern eingesammelt. Auffällig ist, dass insbesondere Senioren viel Geld in diese Art von unternehmerischen Beteiligungen investiert haben.

Wie funktioniert ein Lebensversicherungsfonds?

Bei Lebensversicherungsfonds handelt es sich in der Regel um Kommanditgesellschaften, an denen sich die Anleger als direkt oder über Treuhänder als Kommanditisten beteiligen. Das Geschäftsmodell der Fonds besteht im Kauf "gebrauchter" Lebensversicherungen, die je nach Fondskonstruktion auf dem Zweitmarkt in den USA, in Großbritanien oder Deutschland erworben werden. Der Verkäufer der Versicherungspolice erhält den Kaufpreis, bleibt aber auch nach der Veräußerung weiterhin versicherte Person. Die für den Versicherungsvertrag fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die beim Tod des Versicherten die Ablaufleistung erhält. Die Fondsgesellschaft spekuliert also auf ein frühes Sterben des Versicherten, eine möglichst hohe Ablaufleistung oder entsprechende Handelsgewinne.

Hohe Risiken für Anleger

Bei Lebensversicherungsfonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können. Infolge der Verlustrisiken ist die Beteiligung an diesen Fonds nach unserer Einschätzung weder als Altersvorsorge, noch zur Anlage von Geld im Alter geeignet. Hinzu kommt, dass die Fonds das Geld der Anleger langfristig binden. Da ein funktionierender Zweitmarkt nicht existiert, ist ein Verkauf derartiger Fondsanteile in der Regel nicht möglich oder mit ganz erheblichen Verlusten verbunden. Auch aus diesem Grund ist eine Empfehlung von Lebensversicherungsfonds als Altersvorsorge oder im Alter höchst zweifelhaft. Wenn dennoch fast die Hälfte der Anleger über 60 Jahre alt sind, lässt sich die Beratungsempfehlung zur Beteiligung an diesen Fonds letztlich nur mit dem Provisionsinteresse der beratenden Banken erklären.

Probleme bei den Fonds sind an der Tagesordnung

· Eine der Hauptschwierigkeiten von Fonds, die in US-amerikanische Policen investiert haben, ist, dass die Lebenserwartung der Versicherten der jeweiligen Versicherungspolicen zu niedrig kalkuliert wurde. Versterben die Versicherten später, werden zu wenige Policen fällig, der Fonds nimmt nicht genug Geld ein, muss aber weiterhin die Versicherungsprämien zahlen.

· Hinzu kommt, dass viele der Fonds, die in US-amerikanische Policen investiert haben, steuerlich als vermögensverwaltend prospektiert wurden, ihre Tätigkeit jetzt aber von der Finanzverwaltung als gewerblich eingestuft wird, so dass Erträge zu versteuern sind.

· Die Besonderheit britischer Lebensversicherungen ist, dass in der Vergangenheit oftmals hohe Schlussbonifikationen zusätzlich zur garantierten Ablaufleistung gezahlt wurden. Diese haben die Fondsinitiatoren zum Teil großzügig einkalkuliert. Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise haben viele Versicherungsgesellschaften Schlussboni und Ablaufleistungen reduziert. In diesem Zusammenhang wurden vielfach auch die Rückkaufswerte der Policen herabgesetzt, was bei einigen Fonds zur Folge hat, dass diese die Beleihungsgrenzen für die aufgenommenen Kredite nicht mehr einhalten können.

· Auch Fonds mit deutschen Lebensversicherungen sind von den Folgen der Finanzkrise nicht verschont worden. Reduzierte Ablaufleistungen und fehlende Überschussbeteiligungen drücken die Erlöse und führen zu Kreditproblemen.

Schadenersatzansprüche für Anleger wegen Beratungsfehlern

Lebensversicherungsfonds sind hoch komplexe und riskante Anlageprodukte. In zahlreichen Gesprächen haben wir festgestellt, dass Anleger weder über die Funktionsweise, noch über die Risiken derartiger Beteiligungen richtig und vollständig von ihrer Bank oder ihrem Berater informiert wurden. Nicht selten wurden Lebensversicherungsfonds als sichere Anlagen verkauft. Auf das zum Teil erhebliche Provisionsinteresse der beratenden Banken wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Für zahlreiche Anleger haben unsere Anwälte bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche durchgesetzt.

Sind Sie an Fonds wie

BVT Life Bond Fund - db Kompass Life - GAF Active Life 1 und 2 - HSC Optivita UK - HSC Optivita - HVBFF Life Britannia 1 und 2 - König & Cie. Britische Leben Renditefonds - König & Cie. Deutsche Leben I – III - BAC Life Trust 5 – 11 - MPC Rendite Fonds Leben plus - MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus (I – III) - Ideenkapital Prorendita 2 – 5 - Rothmann & Cie. TrustFonds UK oder US Life 2 Renditefonds

beteiligt und wollen Ihr investiertes Kapital zurück? Rufen Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch an - ich helfe Ihnen gerne.

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht
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