Nittel Rechtsanwälte: Premium Management Immobilien Anlagen Anleger werfen Commerzbank AG Falschberatung vor

25.07.2011

Zahlreiche Anleger klagen inzwischen gegen die Commerzbank AG weil sie im Vorfeld der Investition in den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen (WKN A0ND6C) falsch beraten wurden. Die Commerzbank AG hat seit der Auflage des Fonds am 19. Mai 2008 rund 1,7 Mrd. € Anlegergelder eingeworben. Der Fonds, der als Dachfonds unter anderem in offene Immobilienfonds investiert hat, hat seit 27. September 2010 die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt, die Anleger kommen nicht mehr an ihr Geld.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Heidelberg, vertritt viele Commerzbank Kunden, die auf den Rat ihrer Bank hin in den Fonds investiert haben. „Viele meiner Mandanten sind Seniorinnen und Senioren, die ihre Altersersparnisse angelegt haben, in eine sichere und risikofreie Anlage, wie ihnen ihre Berater glauben machten.“ Allen gemeinsam ist, dass über Risiken in den Beratungsgesprächen nicht gesprochen wurde, ist das Fazit aus den vielen Gesprächen des Anlegeranwalts mit seinen Mandanten.

Worauf stützen sich die Schadenersatzansprüche?

„Dabei hätte gerade beim Premium Management Immobilien Anlagen viel Bedarf für Risikoaufklärung bestanden“, stellt Anwalt Nittel fest und verweist auf die vielen problematischen Punkte, „die es verbieten, von einer risikolosen Anlage zu sprechen“. :

· Erforderlich wäre es gewesen, darauf hinzuweisen, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile am Fonds Premium Management Immobilien Anlagen kommen kann und dass dann keine Möglichkeit besteht, ohne Verluste an sein Geld zu kommen.

· Auch hätte darüber gesprochen werden müssen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme andauern kann und welche Folgen es hat, wenn das Fondsmanagement den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen abwickelt. Dabei bestehen für Anleger erhebliche Verlustrisiken.

· Der Fonds Premium Management Immobilien Anlagen investiert vor allem in offene Immobilienfonds. Spätestens seit Ende 2005/Anfang 2006, als drei offene Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilen aussetzen mussten, weil sie nicht genügend liquide Mittel hatten, um alle Anleger, die ihre Anteile zurückgeben wollten, auszuzahlen, ist bekannt, dass offene Immobilienfonds jederzeit in der Gefahr stehen, wieder in solche Situationen zu kommen. Für den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen kann dies bedeuten, dass er selbst bei Bedarf nicht an das in offene Immobilienfonds investierte Kapital kommen und seinerseits in Liquiditätsprobleme kommen kann.

· Der Fonds Premium Management Immobilien Anlagen hat auch in den offenen Immobilienfonds KanAm US-Grundinvest investiert. Dabei handelt es sich um einen jener Fonds, die Anfang 2006 für knapp drei Monate die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte. Auch hierauf hätten die Anleger hingewiesen werden müssen.

· Vielen Anlegern wurde noch nach dem 26./27. Oktober 2008 von der Commerzbank zur Investition in den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen geraten. Sie hätten dann darauf hingewiesen werden müssen, dass zwei Fonds, in die der Fonds Premium Management Immobilien Anlagen investiert hatte, die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt haben, nämlich die offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value und KanAm US-Grundinvest.

· Die Commerzbank AG hat für die Vermittlung des Fonds Premium Management Immobilien Anlagen wesentliche Teile des Ausgabeaufschlags und der laufenden Verwaltungsvergütung erhalten. Auf dieses wirtschaftliche Eigeninteresse, welches hinter ihrer Anlageempfehlung stand, hätte die Commerzbank bei der Beratung der Kunden ausdrücklich hinweisen müssen.

· In vielen Fällen hat die Commerzbank AG Kunden, die bis dahin in Hausinvest-Fonds investiert waren, zum Verkauf der Beteiligungen und zur Investition in den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen geraten. Dabei hat sie in vielen Fällen verschwiegen, dass sie dann, wenn die Kunden der Empfehlung folgten, selbst am Ausgabeaufschlag von 5 % verdient hat, um den das Anlegervermögen durch den Wechsel gemindert wurde.

· Aus der Konstruktion des Fonds Premium Management Immobilien Anlagen als Dachfonds resultieren weitere Nachteile für die Anleger. Dachfonds zeichnen sich dadurch aus, dass Verwaltungskosten sowohl auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Fonds anfallen, in die investiert wird. Dies bedeutet doppelte Verwaltungskosten und niedrigere Rendite.

Gute Chancen für Schadenersatzansprüche

Für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche sieht Anlegeranwalt Mathias Nittel wegen der Vielzahl von Beratungsfehlern gute Chancen. Denn all diese Punkte begründen einzeln und gemeinsam eine Verletzung von Aufklärungs- oder Beratungspflichten durch die Commerzbank. Daher hat er für zahlreiche seiner Mandanten Klagen auf Schadenersatz eingereicht, weitere Klagen sind darüber hinaus in der Vorbereitung.

Worauf richten sich die Schadenersatzansprüche?

Ziel des Schadenersatzes ist es, den Anleger so zu stellen, als hätte er bei richtiger Beratung die Anlage im Fonds Premium Management Immobilien Anlagen nicht getätigt. Anwalt Nittel: „Der Anleger erhält bei einem erfolgreichen Klageverfahren also das investierte Kapital zurück, gegebenenfalls auch eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn. Darüber hinaus muss die Commerzbank AG die Kosten der anwaltlichen Vertretung des Anlegers und des Gerichtsverfahrens tragen. Im Gegenzug erhält die Commerzbank die Fondsanteile.“

Verjährung droht

Schadenersatzansprüche wegen nicht vorsätzlicher Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von derartigen Fondsanteilen und Wertpapieren verjähren, wenn der Erwerb bis zum 4. August 2009 erfolgte, mit einer Frist von drei Jahren ab Kaufdatum. Das bedeutet, dass für eine Vielzahl von Anlegern, denen durch die Commerzbank beginnend im Mai 2008 zur Anlage in den Premium Management Immobilien Anlage geraten wurde, aktuell die Verjährung von Ansprüchen droht.

Allerdings verjähren Schadenersatzansprüche, die sich auf die unterlassene Aufklärung darüber, dass die Commerzbank AG Teile des Ausgabeaufschlages und der Verwaltungsvergütung erhält, nicht drei Jahre nach Kaufdatum. Hier kommt es darauf an, wann der Anleger Kenntnis von den Kickback Zahlungen erhält.

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht

Heidelberg:

Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München:

Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

www.nittel.co

info@nittel.co

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell