Noerr Compliance Day – Kapitalmarkt-Compliance rückt in den Fokus

11.04.2016

München, 8. April 2016.

Vor dem Hintergrund der neuen kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen rücken Compliance-Themen stärker ins Bewusstsein der Kapitalmarktteilnehmer. „Die neuen Regeln und verschärften Sanktionen im Bereich des emittentenbezogenen Kapitalmarktrechts werden von vielen Marktteilnehmern zum Anlass genommen, interne Prozesse und Dokumentationen kritisch zu prüfen und Mitarbeiter zu schulen“, sagt Dr. Michael Brellochs. Der Aktien- und Kapitalmarktrechtler und Partner der Wirtschaftskanzlei Noerr ist einer der Referenten auf dem heutigen „Noerr Compliance Day“, einer etablierten Praktikerveranstaltung mit Teilnehmern aus dem In- und Ausland. Zu den weiteren Top-Themen des zwölften Compliance Day zählen unter anderem der EU-US Privacy Shield, die arbeitsrechtliche Compliance bei der Arbeitnehmerüberlassung und interne Ermittlungen.

Neue Regeln und harte Sanktionen

Gemeinsam mit Dr. Gerald Reger, Partner bei Noerr und Co-Leiter der Praxisgruppe Aktien- und Kapitalmarktrecht, zeigt Michael Brellochs die neuen Compliance-Anforderungen für börsennotierte Unternehmen und ihre Aktionäre auf. Hintergrund sind gleich zwei bedeutende neue Gesetze, die wesentliche Teile des Kapitalmarktrechts neu regeln: Das bereits in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie sowie die Marktmissbrauchsverordnung, deren Bestimmungen ab dem 3. Juli geltendes Recht sein werden.

„Beiden Gesetzen gemein ist, dass sie von erheblich verschärften Sanktionen flankiert werden“, betont Brellochs. So werden Verstöße nun mit deutlich erhöhten Bußgeldern geahndet und verhängte Sanktionen unmittelbar veröffentlicht („naming and shaming“). Die Botschaft des Gesetzgebers sei eindeutig: „Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Normen sind keine Bagatellen“, warnt Gerald Reger.

Während die Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie die Beteiligungspublizität betrifft, erhöht die Marktmissbrauchsverordnung die Compliance-Anforderungen bezüglich Insiderrecht, Ad-hoc-Publizität, Directors‘ Dealings und Marktmanipulation. Die Verordnung ersetzt die entsprechenden Teile des Wertpapierhandelsgesetzes und erfasst erstmals auch den Freiverkehr, wenn die Wertpapiere auf Initiative des Emittenten dort einbezogen wurden. „Auch wenn sich der materielle Regelungsgehalt der einzelnen Bestimmungen teilweise nicht verändert, ist unter Compliance-Gesichtspunkten Vorsicht geboten“, sagt Brellochs. Interne Prozesse und Dokumentationen müssen an die neue Rechtslage angepasst werden. In diesem Zusammenhang weist Reger auf eine neue Bestimmung hin: „Besonders praxisrelevant ist die Anpassung der Prozesse und Dokumentationen im Zusammenhang mit Marktsondierungen im Vorfeld von Kapitalmarkttransaktionen.“

Unternehmenskultur als Basis von Compliance

„Der Gesetzgeber orientiert sich im Kapitalmarktrecht bei der Schaffung eines neuen, effektiveren Sanktionsregimes stark am Kartellrecht“, betont Dr. Torsten Fett, Leiter der Noerr-Praxisgruppe Compliance & Internal Investigations und gemeinsam mit Noerr-Partner Prof. Dr. Thomas Klindt Leiter des Compliance Day. „Die neuen Sanktionsmöglichkeiten werden den Aufbau effektiver Compliance-Strukturen auch in diesem Bereich beschleunigen.“ Zugleich warnt Fett davor, dass allein eine stärkere Kontrolle vor Normverstößen im Kapitalmarktbereich schützt. „Notwendige Voraussetzung für eine effektive Compliance ist und bleibt eine auf ethischem Verhalten basierende Unternehmenskultur, die von den Führungskräften gewollt und vorgelebt wird.“ Dass Compliance nicht auf dem Stand eines reinen Kontrollinstruments verharren darf, macht auch Dr. Wolfgang Herb, Chief Compliance Officer der Daimler AG, in einem Vortrag zum Thema „Von Compliance zu Integrität“ deutlich.

HR-Compliance Herausforderung für Personaler

Auf die zunehmende Bedeutung von Compliance im Personalbereich weisen die Noerr-Partner Daniel Happ und Dr. Lars Kutzner in ihrem Vortrag zu Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung hin. „Ein besonders drastisches Beispiel ist der derzeitige radikale personelle Umbau in zahlreichen Unternehmen – weg von festen Freien hin zu festangestellten Mitarbeitern“, sagt Kutzner. Hintergrund sind die immer strengeren Prüfungen von Sozialversicherung und Zoll, ob Journalisten tatsächlich Freiberufler oder scheinselbstständig für ihre Auftraggeber tätig sind. „Stellt der Zoll Sozialbetrug fest, wird hart durchgegriffen. Verantwortlichen drohen dann erhebliche Strafen“, sagt Kutzner und betont: „HR-Compliance muss bei Freelancern den arbeitsrechtlichen Status von Anfang an im Blick haben.“

Aber auch im alltäglichen Einsatz von Fremdpersonal lauern gravierende Haftungsfallen. „Oft unterschätzte Risiken bestehen etwa, wenn die tatsächliche Tätigkeit des eingesetzten Fremdpersonals von dem vertraglich Vereinbarten abweicht“, sagt Daniel Happ. „Dies geschieht besonders schnell in großen Unternehmen, wenn die eine Hand nicht weiß, was die andere macht.“ Weitreichende Verschärfungen der derzeitigen Gesetzeslage drohen zudem von den für 2017 angekündigten Reformen aus dem Arbeitsministerium. Dazu Happ: „Die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für Fremdpersonaleinsätze sollen von empfindlichen Konsequenzen bei Verstößen flankiert werden.“ Die Zeit bis zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs und zum Inkrafttreten der Neuregelung sollte zur Analyse von laufenden Projekten und Kooperationen genutzt werden. „Notwendige Änderungen lassen sich dann noch rechtzeitig umsetzen“, betont Happ.

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