Noerr LLP: Behörden müssen Produktfehler strenger prüfen - Schutz für Unternehmen vor ungerechtfertiger öffentlicher Beschuldigung

05.02.2010

Noerr LLP

München, 5. Februar 2010. Die Europäische Kommission hat die Leitlinien für die europaweite öffentliche Warnung vor gefährlichen Verbraucherprodukten überarbeitet. Sie schützt Unternehmen so besser davor, ungerechtfertigt an den Pranger gestellt zu werden. Seit Ende Januar können voreilige Einträge der europäischen Marktüberwachungsbehörden in das so genannte Rapex-System (Rapid Exchange of Information) wieder gelöscht werden. Alte Einträge, bei denen kein Informationsbedürfnis mehr besteht, können auf Antrag entfernt werden. „Bisher hatten Hersteller und Importeure kaum eine Chance, einen nicht oder nicht mehr gerechtfertigten Eintrag aus dem System löschen zu lassen“, erläutert Dr. Thomas Klindt, Professor für Europäisches Produktsicherheitsrecht an der Universität Kassel und Partner der Kanzlei Noerr.

In das Rapex-System stellen die nationalen europäischen Marktüberwachungsbehörden Warnungen vor gefährlichen Verbraucherprodukten ein, um die Behörden in anderen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich zu alarmieren. Die über das System gemeldeten Produkte sind im Internet öffentlich aufgelistet. Ab sofort gelten zudem strengere Vorgaben für die Risikoanalyse, wodurch nicht gerechtfertigte, rufschädigende Meldungen vermieden werden können. Das bisherige, recht schematische Verfahren führte häufig dazu, dass die Behörden vorschnell eine ernsthafte Gefährdung der Verbraucher annahmen.

Die strenge Prüfung hat aber auch Nachteile: Die Behörden werden von den Unternehmen nunmehr detaillierte Informationen über die vermeintlich gefährlichen Produkte einholen, um die Gefahr beurteilen zu können. „Darauf sollten die Unternehmen vorbereitet sein“, rät Klindt. Wer auf Nachfragen der Behörden nicht antwortet oder keine Fakten liefern kann, muss nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit einer möglicherweise voreiligen Einstellung seines Produkts in das europäische „Produktschwarzbuch“ rechnen. Hersteller seien deshalb gut beraten, so der Anwalt, im Ernstfall selbst eine Risikoanalyse nach den neuen Leitlinien zu erstellen und der Behörde zu übergeben.

Die Bedeutung des Rapex-Systems wird nach Einschätzung von Klindt in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Künftig soll das Meldesystem nämlich nicht mehr nur für Verbraucherprodukte gelten, sondern auch auf gewerbliche Produkte erstreckt werden. Mittelfristig wird es daher kaum noch Produkte geben, die im Falle eines Sicherheitsproblems nicht dem europaweiten Datentransfer unterliegen.

Hintergrund zu Rapex

Das Rapex-System hat seine Grundlage in der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG, die in Deutschland durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) umgesetzt wird. Die Richtlinie sieht für Hersteller, Importeure und Händler von Verbraucherprodukten eine Reihe besonderer Organisations-, Kennzeichnungs- und Meldepflichten vor. So müssen beispielsweise Hersteller, Importeure und Händler von sich aus die zuständige Marktüberwachungsbehörde informieren, wenn sie erkennen, dass von einem von ihnen in Verkehr gebrachten Produkt Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit von Personen ausgehen. Über das Rapex-System werden die im Rahmen der „Selbstanzeige“ an die Behörde übermittelten Daten dann binnen kürzester Zeit an sämtliche nationale und internationale Marktüberwachungsbehörden im Europäischen Binnenmarkt weitergeleitet, wenn die Behörde meint, dass von dem Produkt eine „erste Gefahr“ ausgeht. Außerdem werden sämtliche Einträge in das System von der Europäischen Kommission für jedermann zugänglich im Internet veröffentlicht. Beides hat für Hersteller und Importeure schwerwiegende Konsequenzen, insbesondere, wenn die Behörde vorschnell davon ausgeht, dass von dem Produkt erste Gefährdungen ausgehen.

Weitere Informationen:

Dr. Michael Neumann, MBA

Head of Business Development & Communications

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michael.neumann@noerr.com

Noerr LLP ist eine Limited Liability Partnership mit Sitz in 25 Moorgate, London EC2R 6AY, registriert in England und Wales unter der Registernummer OC349228. Die Gesellschaft ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Muenchen unter der Nummer PR 945 eingetragen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.noerr.com.

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