Noerr: Mehr Wettbewerb im ÖPNV – Gerichte stoppen Direktvergaben

04.07.2011

München, 1. Juli 2011. Die Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen an kommunale Verkehrsunternehmen wird für öffentliche Aufgabenträger zum Rechtsrisiko: Der Noerr-Vergaberechtler Uwe-Carsten Völlink weist auf einen gerade veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts München hin (Aktenzeichen Verg 6/11), in dem die Richter die Vergabe des Busverkehrs der Stadt Lindau an die Stadtverkehr Lindau GmbH, an der die Stadt mittelbar zu 100 Prozent beteiligt ist, gestoppt haben.

Der Münchener Vergabesenat erklärte die Vergabe für unwirksam, weil Stadt und Verkehrsunternehmen vertraglich nicht sichergestellt hatten, dass die Auftragnehmerin – wie es das europäische Recht fordert – den überwiegenden Teil des Busverkehrs selbst erbringt. „Ausschreibungsfreie Direktvergaben von Verkehrsleistungen sind seit Ende 2009 nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Die neuen EU-Vorschriften lassen noch viele Fragen offen“; sagt Völlink, Partner im Münchener Noerr-Büro.

Als erstes deutsches Gericht hatte bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 2. März 2011 (Aktenzeichen VII-Verg 48/10) die Direktvergabe von Busverkehrsleistungen an interne Betreiber gestoppt. Das Gericht erklärte die Vergabe des Busverkehrs durch vier Landkreise im Münsterland an die von ihnen gehaltene Regionalverkehr Münsterland GmbH für unwirksam, weil diese wiederum mit Unternehmen verbunden war, die ihre Verkehrsdienste auch im Zuständigkeitsbereich anderer Aufgabenträger anboten.

„Nach diesen Entscheidungen darf eine Kommune ÖPNV-Leistungen an eine Tochtergesellschaft nur übertragen, wenn diese sowie die ggf. mit ihr verbundenen Unternehmen keine Verkehrsdienste außerhalb der Kommune anbieten und die Gesellschaft einen bedeutenden Teil der Leistungen selbst erbringt“, sagt Völlink. Sein Fazit: „Die Entscheidungen der Gerichte zeigen, dass selbst kleine Fehler während des Vergabeprozesses große rechtliche Risiken bergen. Die Direktvergabe von Verkehrsleistungen an interne Betreiber stellt die kommunalen Aufgabenträger vor hohe Herausforderungen und wird die Gerichte auch zukünftig beschäftigen.“

Matthias Schulte
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