Noerr: Paradigmenwechsel im europäischen Rüstungsmarkt – Auftragsvergabe ohne Ausschreibung nicht mehr erlaubt

29.06.2011

München, 29. Juni 2011. Der europäische Rüstungsmarkt steht vor einschneidenden Veränderungen: „Zukünftig unterliegt auch die Beschaffung von Verteidigungs- und sensiblen Sicherheitsgütern fast vollständig dem europäischen Vergaberecht“, sagt Noerr-Anwalt Uwe-Carsten Völlink. Anfang Juli will die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Beschaffungsrichtlinie vorlegen. Die Zeit eilt: Bis zum 21. August muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

„Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffungen sind auf der Landkarte des Vergaberechts bislang ein weißer Fleck gewesen. So werden fast 85% der für Rüstungsprojekte bestimmten Mittel unter Hinweis auf wesentliche nationale Sicherheitsinteressen im Inland ausgegeben. Das wird sich jetzt signifikant ändern“, so Völlink, Vergaberechtsexperte und Partner im Münchener Noerr-Büro.

Und das neue Recht wirft bereits seine Schatten voraus. Völlink verweist auf einen jüngst veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Juni 2011 (Aktenzeichen VII-Verg 49/11), wonach - anders als nach bisherigem Recht gehandhabt - nach der neuen Rechtslage nur noch in außergewöhnlichen Fällen von einer Ausschreibung abgesehen werden kann. Das ist nach Auffassung der Düsseldorfer Richter im Wesentlichen nur noch in Fallgestaltungen mit einem äußerst hohen Bedarf an Geheimschutz der Fall. Dazu zählen Aufträge, deren Existenz als solche bereits geheimhaltungsbedürftig ist, wie etwa im Bereich der Terrorabwehr oder der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität.

„Alle anderen sicherheitsrelevanten Aufträge sind demnach in Europa künftig auszuschreiben - und auch im Wege von Nachprüfungsverfahren durch die Unternehmen nachprüfbar“, sagt Völlink, der zugleich Co-Head von Noerrs Defence & Security Group ist. Berechtigten Sicherheitsbelangen des Auftraggebers können durch eine besondere Verfahrensausgestaltung Rechnung getragen werden - etwa durch Vertraulichkeitsvereinbarungen, Beschränkung der Akteneinsicht oder Ausschluss der Öffentlichkeit in gerichtlichen Verfahren.

Völlink zieht den Schluss: „Das neue Recht eröffnet den Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie erhebliche Chancen bei der Auftragsakquisition. Davon profitieren nicht nur Rüstungsunternehmen, sondern auch Bauunternehmen, Lieferanten oder Dienstleister.“ Völlink: „Auch Aufträge an Unternehmen aus diesen Bereichen müssen ausgeschrieben und dürfen nicht mehr mit dem allgemeinen Hinweis auf Sicherheitsbedenken direkt vergeben werden.“

Matthias Schulte
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