Nörr Stiefenhofer Lutz: Gerichtliche Entscheidung für Popetown keine Überrachung
Nörr Stiefenhofer Lutz
München, 4 Mai 2006. Der Musiksender MTV durfte gestern die erste Folge der umstrittenen Zeichentrick-Serie Popetown wie geplant ausstrahlen. Am Nachmittag hatte das Landgericht München I einen Antrag des Erzbistums München und Freising auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Die Richter konnten keine Gefährdung des öffentlichen Friedens durch die Ausstrahlung der Sendung feststellen", erklärte die Anwältin von MTV, Jessica Loew aus dem Berliner Büro der internationalen Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. Die öffentliche Diskussion war zwar kontrovers, sagte Loew Juristisch aber war das Ergebnis zu erwarten."
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Dr. Michael Neumann
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