Nörr Stiefenhofer Lutz : Pferd "Shutterfly" war nicht gedopt - Rechtssausschuss der FEI spricht Springreiterin Michaels-Beerbaum frei

14.04.2005

Nörr Stiefenhofer Lutz

München. Wie die Deutsche Presse-Agentur bereits in der vergangenen Woche berichtet hat, endete das

 

Doping-Verfahren gegen die Springreiterin Meredith Michaels-Beerbaum mit einem Freispruch. Nach Prüfung der

 

Beweismittel kam der Rechtssausschuss der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (Fédération Equestre Internationale,

 

FEI) zu dem Ergebnis, ein Verstoß sei nicht nachweisbar Dr. Alexander Birnstiel aus dem Münchner Büro von Nörr

 

Stiefenhofer Lutz vertrat Michaels Beerbaum in dem Verfahren gemeinsam mit dem Schweizer Anwalt Dr. Ulf Walz.

Michaels-Beerbaums Pferd "Shutterfly" hatte beim Weltcup-Finale in Mailand vor einem Jahr Platz zwei belegt und war

 

danach positiv auf ein Abbauprodukt des Beruhigungsmittels Acepromazin getestet worden. Daraufhin beantragte die

 

35-jährige Reiterin die Untersuchung der B-Probe. Das geschah in Hongkong, allerdings ohne Anwesenheit der

 

Beschuldigten oder ihres Anwalts.

Die Satzung der FEI sah ein solches Beschuldigtenrecht auch nicht vor. Dieses Recht gab es zwar früher einmal, die FEI

 

hatte die Klausel jedoch inzwischen gestrichen. Trotzdem musste der Rechtsausschuss wegen eines Verfahrensfehlers auf

 

Freispruch erkennen.

Denn wie Birnstiel in seinem Plädoyer darlegte, gewährt höherrangiges Recht dem Beschuldigten einen Anspruch, bei der

 

Untersuchung der Probe anwesend zu sein. Er berief sich dabei zum einen auf die Satzung der World Anti-Doping

 

Agency, zu deren Mitgliedern auch die FEI gehört, zum anderen auf allgemeine, fundamentale Rechtsgrundsätze.

Darüber hinaus waren die Analyse und der Umgang mit den Proben naturwissenschaftlich anfechtbar. Zu einer genaueren

 

Untersuchung kam es jedoch nicht, weil der Verfahrensfehler allein für den Freispruch genügte. „Dieses Verfahren hat

 

einmal mehr gezeigt“, so Birnstiel, „dass Beschuldigte sich gegen den harten Vorwurf des Dopings mit größter juristischer

 

und naturwissenschaftlicher Sorgfalt wehren sollten, damit nicht der Ruch des Betrugs an ihnen haften bleibt.“

Berater Meredith Michaels-Beerbaum

Nörr Stiefenhofer Lutz, Dr. Alexander Birnstiel (Partner), München

Berger Walz, Dr. Ulf Walz, Basel

Weitere Informationen:

Dr. Michael Neumann

 

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