Nörr Stiefenhofer Lutz: Schlappe für die Fifa: BGH gibt Werbung mit "Fußball-WM 2006" frei

28.04.2006

Nörr Stiefenhofer Lutz

München, 27. April 2006. Der Weltfußballverband Fifa hat heute eine schwere Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Die Karlsruher Richter löschten die Fifa-Marke "Fußball-WM 2006" vollständig, und bei der Marke "WM 2006" kassierten sie den Schutz für viele Waren und Dienstleistungen wie Bierkrüge, Postkarten, Fähnchen Uhren, Spielzeuge und Fußbälle (Az. I ZB 96/05, I ZB 97/05). "Für Unternehmen, die das Großereignis als Werbeplattform nutzen wollen, bedeutet das: Von heute an können sie ´Fußball-WM 2006´ auf ihre Produkte drucken oder zum Anpreisen von Dienstleistungen nutzen, ohne dass die Fifa sie gestützt auf deutsches Markenrecht daran hindern kann", erklärt Jan Krekel von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz in München.

Ob die Marke "WM 2006" auch noch für alle Gruppen von Waren und Dienstleistungen frei verwendet werden darf, muss erneut das Bundespatentgericht klären. Der BGH verwies den Rechtsstreit zwischen Ferrero und Fifa insoweit an die Vorinstanz zurück. "Die angesprochenen Verkehrskreise messen den Marken keine Herkunftsfunktion zu", begründete der Vorsitzende des Ersten Zivilsenats, Prof. Eike Ullmann, die Entscheidung.

Ganz frei ist der Weg für die Werbetreibenden allerdings nicht. Denn die Fifa kann sich nach wie vor auf europäische Gemeinschaftsmarken berufen. Sie stehen gleichberechtigt neben deutschen Marken. "Allerdings werden die deutschen Gerichte die Haltung des BGH zu den Marken der Fifa wohl berücksichtigen und den Schutzbereich der Gemeinschaftsmarken entsprechend eng auslegen", meint Krekel. Im Ergebnis sind die Werbetreibenden in Deutschland seit heute jedenfalls im Vorteil.

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