Norddeutsche HELIOS Kliniken verhindern Warnstreiks mit Allen & Overy

30.05.2018

Frankfurt am Main, 29. Mai 2018.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat mit Streikaufruf vom gestrigen Tage den Versuch unternommen, in den derzeit zwischen ihr und sieben Klinken des HELIOS-Konzerns schwebenden Tarifverhandlungen den Druck auf die Arbeitgeberseite durch Warnstreiks zu erhöhen. Die Gewerkschaft fordert eine Einkommenssteigerung um sieben Prozent, eine einheitliche Entgelt-Tabelle für die Reha- und Akutkliniken, einen Metropolenzuschlag für Hamburger Mitarbeiter sowie die Ost-West-Angleichung der wöchentlichen Arbeitszeit.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, rief ver.di am gestrigen Montag alle etwa 2.500 Beschäftigten an den HELIOS-Kliniken Ostseeklinik Damp, der HELIOS Klinik Kiel, des Hanseklinikum Stralsund, der ENDO-Klinik Hamburg, der Reha-Klinik Ahrenshoop, der Reha-Klinik Damp und der Reha-Klinik Schönhagen vom Beginn der Frühschicht bis zum Abschluss der Spätschicht zu Streikmaßnahmen am heutigen 29. Mai 2018 auf. Verhandlungen von Notdienstvereinbarungen scheiterten an der fehlenden Erreichbarkeit der Gewerkschaft; demnach war es nicht möglich, gemeinsam mit ver.di die medizinische Versorgung insbesondere kritischer Bereiche während der Dauer des Streiks sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund hat HELIOS unmittelbar nach Erhalt der Streikaufrufe bei mehreren Arbeitsgerichten, darunter dem Arbeitsgericht Kiel (Az. 3 BVGa 18 b/18), dem Arbeitsgericht Berlin (Az. 1 Ga 7354/18) sowie dem Arbeitsgericht Hamburg (Az. 13 Ga 2/18), durch Allen & Overy den Erlass einstweiliger Verfügungen beantragt. Dem sind zunächst das Arbeitsgericht Kiel und schließlich auch das Arbeitsgericht Berlin im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung gefolgt und haben die geplanten Streiks an der HELIOS Klinik Kiel und der Ostseeklinik Damp untersagt. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ver.di jeweils ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft des Bundesvorsitzenden angedroht. Das Arbeitsgericht Hamburg hatte am Vorabend des Streiks eine mündliche Verhandlung zur Rechtmäßigkeit des Streiks an der ENDO-Klinik Hamburg anberaumt, nach ausführlicher Beratung aber keine Gelegenheit mehr, ein Urteil zu verkünden. Unmittelbar zuvor hatte die Gewerkschaft unter dem Eindruck des zwischenzeitlich bekannt gewordenen Kieler Beschlusses alle Streikmaßnahmen an allen sieben Kliniken spontan abgesagt. Nach Ansicht der Arbeitsgerichte verletzt der angekündigte Streik die Friedenspflicht aus dem ungekündigten Manteltarifvertrag.

Denn die neben den anderen Forderungen verfolgte Ost-West-Angleichung der wöchentlichen Arbeitszeit ist im derzeit noch ungekündigt in Kraft befindlichen Manteltarifvertrag geregelt: Dieser enthält in sich geschlossene Regelungen zur Höhe der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, die explizit zwischen Ost und West differenzieren. Die Streikforderung stand somit nicht nur in einem inneren Zusammenhang mit geltenden tariflichen Regelungen, was bereits für sich genommen die Rechtswidrigkeit eines entsprechenden Streiks begründet hätte, sondern widersprach dieser sogar deutlich. Die seitens der Gewerkschaft verfolgte Tarifforderung konnte daher nicht wirksam zum Ziel eines Arbeitskampfes gemacht werden.

Bei Allen & Overy wurden die Verfahren von Partner Thomas Ubber und den Associates Michaela Massig, Jutta Heidisch (alle Frankfurt) und Dr. Wolfgang Wittek (Hamburg) geführt.

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