Norton Rose Fulbright berät easyJet im Rahmen von EU-Beihilfeuntersuchungsverfahren

11.03.2014

Norton Rose Fulbright hat die Fluggesellschaft easyJet im Rahmen eines umfangreichen, mehrjährigen Beihilfenuntersuchungsverfahrens bezüglich des Flughafens Berlin-Schönefeld beraten.

Die Europäische Kommission stellte zum Abschluss des Verfahrens fest, dass verschiedene Maßnahmen der staatlichen Betreibergesellschaft des Flughafens Berlin-Schönefeld (FBS) mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Sie hätten weder dem Flughafen noch den dort tätigen Fluggesellschaften einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Mit diesen Maßnahmen wurden laut Kommission gezielte Anreize gesetzt, die ein nachhaltiges Wachstum des Flughafens ermöglichen und den Weg für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg ebnen. Dieser soll den Flughafen Schönefeld ersetzen und am selben Standort gebaut werden.

2007 hatte die Kommission nach Eingang mehrerer Beschwerden ein Verfahren eingeleitet. Dabei sollte geprüft werden, ob es rechtens sei, dass die Verluste des Flughafens Berlin-Schönefeld (FBS) durch die an anderen – von FBS betriebenen – Flughäfen erzielten Gewinne ausgeglichen würden. Es ging ferner um die Überprüfung einiger bilateraler Vereinbarungen zwischen der Betreibergesellschaft FBS und verschiedenen Luftfahrtunternehmen sowie um die Prüfung eines Mietvertrags zwischen der FBS und easyJet für Büros und Abfertigungsschalter auf dem Flughafen Schönefeld.

Die Kommission bezeichnete die Entscheidung für die Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebs in Schönefeld und somit gegen die Stilllegung des Flughafens als eine „rationale Entscheidung“, die ein privater Marktteilnehmer unter ähnlichen Umständen ebenfalls getroffen hätte. Die Untersuchung der Kommission ergab ferner, dass bei Abschluss aller Vereinbarungen zwischen der FBS und den am Flughafen Schönefeld tätigen Luftfahrtunternehmen zu Recht davon ausgegangen werden konnte, dass sie zur Verbesserung der finanziellen Situation des Flughafens führen würden. Auch der mit easyJet geschlossene Mietvertrag war für den Flughafenbetrieb sinnvoll und entsprach den Marktbedingungen. Somit wurden laut Kommission durch die betreffenden Vereinbarungen keine Beihilfen für Fluggesellschaften gewährt.

Michael Jürgen Werner, Beihilfenexperte und Partner im Brüsseler Büro von Norton Rose Fulbright:

„Wir begrüßen die positive Entscheidung der EU-Kommission zu Schönefeld. Dieses Verfahren ist nicht nur von außerordentlicher rechtlicher Bedeutung, sondern auch politisch von hoher Relevanz. Die Entscheidung dient insbesondere der Klarstellung, dass auch Flughäfen, die von staatlichen Gesellschaftern gehalten werden, wie private Marktteilnehmer agieren können.“

An der Beratung war das folgende Norton Rose Fulbright Team beteiligt:

Partner: Michael Jürgen Werner (Kartell- und Beihilfenrecht, Brüssel).

Senior Associate: Raluca Marian (Kartell- und Beihilfenrecht, Brüssel).

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