Norton Rose Fulbright berät Prüfungsverband deutscher Banken im Zuge der Privatisierung der HSH Nordbank

09.11.2018

Norton Rose Fulbright hat den Prüfungsverband deutscher Banken e.V. bei dessen Prüfung einer Aufnahme der HSH Nordbank AG als Mitglied in den Prüfungsverband beraten. Die Mitgliedschaft ist eine Voraussetzung für die Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. - BdB und war damit mitentscheidend für die Neuregelung der Zugehörigkeit der HSH Nordbank zu einem Einlagensicherungssystem nach dem Ausscheiden der Bank aus der Sparkassen-Finanzgruppe im Zusammenhang mit ihrer Privatisierung.

Mit Pressemitteilung vom 5. November 2018 hat nunmehr der BdB seine Entscheidung verkündet, mit der die HSH Nordbank ab 2022 am Einlagensicherungsfonds mitwirken kann. In der dreijährigen Übergangszeit wird die Bank vom Prüfungsverband begleitet. Der Einlagensicherungsfonds schützt Einleger in Krisenfällen vor Verlusten. Bis Ende 2021 bleibt die HSH Nordbank noch Mitglied in der Institutssicherung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands - DSGV. Mit dieser Einigung ist der Durchbruch bei der Privatisierung der HSH Nordbank gelungen.

Hamburg und Schleswig-Holstein mussten die HSH Nordbank auf Druck der Europäischen Kommission an private Finanzinvestoren um Cerberus und J.C. Flowers verkaufen. Der Wechsel des Einlagensicherungssystems war dabei die größte verbliebene Hürde. Dem Verkauf der krisengeschüttelten Landesbank müssen jetzt noch die EU und die Bankenaufsicht zustimmen.

Das Norton Rose Fulbright-Team beriet den Prüfungsverband umfassend in den Bereichen M&A, Banking und Litigation in mehreren Jurisdiktionen. „Wir freuen uns außerordentlich, dass wir für den Prüfungsverband hier tätig werden konnten. Der Übergang vom öffentlich-rechtlichen in das private Sicherungssystem war echte Pionierarbeit und stellte einen großen Kraftakt für alle Beteiligten dar“, kommentiert Norton Rose Fulbright Partnerin Dr. Katrin Stieß.

Das Norton Rose Fulbright Team wurde von der Münchener Partnerin Dr. Katrin Stieß geleitet und umfasste im Bereich Corporate/M&A darüber hinaus die Partner Nils Rahlf (Frankfurt) und Frank Henkel (München), Senior Associate Johannes Diez sowie die Associates Dimitri Schaff, Jürgen Schlinkmann, Alexander Mathes, Aurelius Haag (alle München) und Andre Hartmann (Frankfurt). Im Bereich Litigation wurde der Prüfungsverband von den Partnern Jamie Nowak (München), Dr. Christian Wolf (Frankfurt), Matthew Waudby und Michael Godden (beide London), Senior Associates Steffen Averwald, George Stanka (beide München) und Samson Spanier (London) sowie den Associates Dr. Nikolaus Wank (München) und Thorben Schläfer (Frankfurt) beraten. Das Banking-Team umfasste den Frankfurter Partner Dr. Oliver Sutter, Of Counsel Dr. Christian Bauer (München), Senior Associate Dr. Bernhard Fiedler und Associate Stefanie Baier (beide Frankfurt). Der Frankfurter Partner Tino Duttiné und die Hamburger Associate Judith Kutter berieten steuerrechtlich, der Frankfurter Partner Dr. Martin Krause im Aufsichtsrecht. Im Öffentlichen Recht war der Hamburger Of Counsel Dr. Felix Dinger tätig. Partner Michael Jürgen Werner (Brüssel) hat im Beihilferecht beraten.

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