Nur einer ist „ONE“: Solarfahrzeug darf nicht unter „Lightyear One“ vertrieben werden / BMW setzt sich mit KLAKA gegen Atlas durch

16.03.2021

Hamburg/München, 15.03.2021: Die BMW AG ist Inhaberin der Marke „ONE“, geschützt für Automobile. Insbesondere der bekannte „MINI ONE“ wird auch unter dieser Marke vertrieben:

Ein holländisches Unternehmen, Atlas Technologies B.V. (handelnd unter „Lightyear“), bot auch in Deutschland ein neues sehr hochpreisiges Solarfahrzeug unter „Lightyear One“ an. Die entsprechende Bewerbung im Internet sah wie folgt aus:

Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg unter dem Vorsitzenden Richter Perels gab der BMW AG recht und verbot Angebot und Vertrieb des „Lightyear One“ (Az. 312 O 338/19). „One“ habe in der angegriffenen Bezeichnung „Lightyear One“ eine selbstständig kennzeichnende Stellung. „Lightyear“ auf dem holländischen Solarfahrzeug nehme das Publikum nur als Hinweis auf die Firma wahr. Der Verkehr erkenne zwar die Unterschiede zwischen den Zeichen, gehe aber aufgrund des „One“ in „Lightyear One“ von irgendwelchen Beziehungen zur BMW AG aus, die tatsächlich nicht bestünden. „One“ verfüge zumindest über durchschnittliche Kennzeichnungskraft. Die Holländer hatten als Einwand nach § 22 MarkenG geltend gemacht, „One“ sei nicht schutzfähig für Fahrzeuge, weil oft das erste Fahrzeug einer Modellreihe so bezeichnet würde. Das überzeugte das LG Hamburg nicht. „ONE“ in Alleinstellung, auf die es maßgeblich ankomme, habe nach der Rechtsprechung gerade keinen eindeutigen Aussagegehalt. Die bloße abstrakte Eignung von „One“ als Mengenangabe allein begründe kein Eintragungshindernis im Sinne von § 8 MarkenG.

Die BMW AG wurde im Markenverletzungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg von KLAKA Rechtsanwälte unter Federführung von Partner Dr. Ralf Hackbarth vertreten. KLAKA berät und vertritt die BMW AG seit vielen Jahren umfassend in Fragen des Markenrechts, Designrechts und Wettbewerbsrechts.

Vertreter BMW AG

KLAKA Rechtsanwälte München
Dr. Ralf Hackbarth, LL.M., Rechtsanwalt, Partner (Markenrecht, Litigation)
Florian Schmidt-Sauerhöfer, Rechtsanwalt, Associate (Markenrecht, Litigation)

Inhouse Recht (München)
Dr. Anne Frick, Legal Counsel
Dr. Hannes Bucher, LL.M., Legal Counsel

Vertreter Atlas Technologies B.V. (Lightyear)
Simmons & Simmons LLP (München):
Dr. Daniel Kendziur, Rechtsanwalt, Partner (Markenrecht, Litigation)

Landgericht Hamburg, 12. Zivilkammer
Vorsitzender Richter: Michael Perels
Richterin Dr. Xenia Bremer (Beisitzerin)
Richter Steinbach (Beisitzer)

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