Öffnung beim CS Euroreal gescheitert - Fachanwalt Hahn: „Anleger haben Chance auf Schadensersatz“

22.05.2012

Hamburg, 21.05.2012 Der seit zwei Jahren geschlossene offene Immobilienfonds „CS Euroreal“ hat am 21. Mai 2012 geöffnet. Jetzt gab die Geschäftsführung das Scheitern der Öffnung bekannt. Die in Auftrag gegebenen Rückgabewünsche konnten wegen der zu geringen Liquiditätsquote von 27 Prozent nicht alle bedient werden. Auch dieser Fonds wird jetzt abgewickelt. „Die Privatanleger sind wieder einmal die Dummen. Die in Auftrag gegebenen Rückgabewünsche konnten wegen des zu großen Volumens nicht ausgeführt werden“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn.

Beim CS Euroreal sind rund 200.000 Kapitalanleger mit mehr als sechs Milliarden Euro investiert. Anleger des CS Euroreal haben laut Hahn verschiedene Handlungsmöglichkeiten: „Die Anleger können ihre Anteile weiter halten und hoffen, dass der Fonds bei Abwicklung die Immobilien zu den jeweiligen Verkehrswerten verkaufen kann. Weiterhin können Anleger, die aktuell Liquiditätsbedarf haben, ihre Anteile über die Börse mit einem Abschlag von zurzeit 30 Prozent verkaufen. Schließlich können Anleger, die den entstehenden Schaden nicht hinnehmen wollen, Schadensersatz gegen die beratende Bank und/oder die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. Grundlage dafür ist eine mögliche Falschberatung oder eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt.“

Die Vertretung der Anlegerinteressen sollte durch einen Fachanwalt erfolgen. Mit dem CS Euroreal wird jetzt der zehnte bundesdeutsche offene Immobilienfonds abgewickelt. „Betroffene Anleger müssen sich in jedem Fall auf Verluste einstellen. Sie sollten daher Schadensersatzansprüche prüfen und erfolgreich durchsetzen lassen.“ Hahn Rechtsanwälte vertritt zahlreiche Anleger des CS Euroreal. Die Kanzlei hat erstinstanzlich beim Landgericht Frankfurt/M. bereits zwei positive Urteile für Anleger von offenen Immobilienfonds erstritten. Sammelklagen wegen individueller Falschberatung gibt Hahn keine Chancen: „Die sogenannte unechte Streitgenossenschaft von mehreren Anlegern gegen die anlageberatende Bank ist nicht möglich, weil das angerufene Gericht das Sammelklagverfahren wegen der unterschiedlichen Sachverhalte in Einzelverfahren trennen würde. Wer also beim CS Euroreal wegen individueller Falschberatung mit Sammelklagen neue Mandanten gewinnen will, ist schlichtweg unseriös.“

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

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