OLG Celle bestimmt eine von TILP Litigation vertretene Klägerin zum Musterkläger im KapMuG-Musterverfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE und die Volkswagen AG
Porsche-Klagen: OLG Celle bestimmt eine von TILP Litigation vertretene Klägerin zum Musterkläger im KapMuG-Musterverfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE und die Volkswagen AG – Verbesserte Erfolgschancen der Kläger durch KapMuG-Musterverfahren
Kirchentellinsfurt/Celle, 12.12.2016
Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hat mit heute bekannt gewordenem Beschluss vom 05.12.2016 (13 Kap 1/16) in dem von der TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP Litigation) erstrittenen Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) den Musterkläger bestimmt. Das OLG hat dafür eine von TILP Litigation vor dem LG Hannover vertretene Klägerin ausgewählt, die ARFB Anlegerschutz UG (ARFB). Diese Gesellschaft klagt aus abgetretenem Recht internationaler institutioneller Investoren, welche aufgrund der Vorgänge im Zusammenhang mit der „gescheiterten“ Übernahme der Volkswagen AG (VW) durch die Porsche Automobil Holding SE (PSE) im Jahr 2008 Schäden im Zusammenhang mit dem Erwerb von VW-Stammaktien erlitten haben.
Die ARFB klagt in zwei Verfahren vor dem LG Hannover 2,695 Mrd. EUR gegenüber der PSE ein, wobei sie 2,257 Mrd. EUR dieses Schadens auch gegenüber VW geltend macht.
Vor dem LG Hannover sind aktuell sechs Porsche-Klagen anhängig mit insgesamt 42 Klägern. Drei dieser Klagen mit zusammen 32 Klägern werden von der TILP Litigation vertreten, es handelt sich dabei um folgende:
LG Hannover, 18 O 89/15: EUR 2.257.601.518,83, gegen PSE und gegen VW; 18 O 96/15: EUR 438.612.811,23, gegen PSE; 18 O 175/15: EUR 702.933.858,11, gegen PSE.
„Wir begrüßen, dass das OLG Celle im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE und die Volkswagen AG nunmehr einen von unserer Kanzlei vertretenen Musterkläger bestimmt hat“, sagt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer der TILP Litigation.
TILP-Anwälte vertreten aktuell in acht verschiedenen KapMuG-Musterverfahren den jeweiligen Musterkläger vor insgesamt vier verschiedenen Oberlandesgerichten. „Mit der jetzigen Bestimmung des Musterklägers beginnt die eigentliche Arbeitsphase des Musterverfahrens. Nach unserer Erfahrung erhöhen derartige KapMuG-Verfahren die Erfolgschancen der Klägerseite deutlich. Denn alle Kläger müssen miteinander kämpfen, da der Ausgang des Verfahrens sie alle gleichermaßen bindet. Individuelle Partikularinteressen der jeweiligen Kläger treten somit hinter das Interesse an einem gemeinsamen Sieg“, betont Rechtsanwalt Tilp einen Hauptvorteil des KapMuG.