Oppenhoff begleitet KSB bei Formwechsel in KGaA

18.01.2018

Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) erfreut sich bei deutschen Unternehmen immer größerer Beliebtheit. Mit KSB hat sich ein weiteres führendes mittelständisches Unternehmen für die KGaA entschieden. Seit heute firmiert das Unternehmen als KSB SE & Co. KGaA und verfügt über eine monistisch strukturierte Komplementär-SE. Oppenhoff & Partner hat KSB bei dem Formwechsel beraten, der dem Unternehmen eine innovative und im deutschen Markt bislang einzigartige Gesamtstruktur verleiht.

Die Umwandlung der KSB Aktiengesellschaft in die Rechtsform der KGaA war im Sommer 2017 auf der ordentlichen Hauptversammlung beschlossen worden. Der Vollzug des Rechtsformwechsels hatte sich verzögert, da einige Aktionäre gegen den Formwechselbeschluss geklagt hatten. Nachdem KSB beim OLG Zweibrücken einen Freigabeantrag gestellt hatte und die Klagen daraufhin zurückgenommen wurden, konnte die Eintragung des Rechtsformwechsels in das Handelsregister erfolgen. Auch nach dem Formwechsel bleiben die Stamm- und Vorzugsaktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Wertpapierbörse Düsseldorf, jeweils im Regulierten Markt, notiert. Der nahtlos an die Registereintragung des Formwechsels anschließende Aktientausch wird – für die Mandantin kostenschonend – ohne Erstellung eines Emissionsprospekts vollzogen werden.

KSB zählt mit einem Umsatz von rund 2,2 Milliarden Euro und mehr als 15.000 Mitarbeitern zu den weltweit führenden Anbietern von Pumpen, Armaturen und zugehörigen Serviceleistungen. Das Unternehmen ist seit 1887 als Aktiengesellschaft verfasst und seit 1895 an der Börse notiert. Mit der KSB Stiftung verfügt es über einen (mittelbaren) Ankeraktionär.

Durch den Formwechsel in die KGaA wird KSB in die Lage versetzt, künftig weiteres Wachstum auch durch Eigenkapitalmaßnahmen finanzieren zu können, ohne die Rolle des Ankeraktionärs zu beeinträchtigen. Aufgrund ähnlicher Erwägungen hatten in den vergangenen Jahren schon eine Reihe zumeist familiengeführter börsennotierter Unternehmen die Rechtsform der KGaA gewählt.

Mit der KSB Management SE übernimmt bei KSB eine monistisch verfasste Europäische Aktiengesellschaft (SE) die Rolle als persönlich haftender Gesellschafter. Die monistische SE ist in der deutschen Unternehmenslandschaft bislang noch selten anzutreffen, als persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA ist sie bislang nicht in Erscheinung getreten.

Das Oppenhoff-Team umfasste Dr. Harald Gesell, Dr. Nefail Berjasevic (beide Federführung; beide Gesellschaftsrecht), Dr. Günter Seulen, Dr. Axel Wenzel, Dr. Luise Hauschild, Katharina Erb, Alexandra Dölves (Gesellschaftsrecht), Jérôme Friedrich, Dr. Andreas Kopp (Kapitalmarktrecht; beide Frankfurt), Marc Krischer, Matthias Bassüner, Mirco Florczak (Steuerrecht), Dr. Gilbert Wurth, Dr. Alexander Willemsen (beide Arbeitsrecht), Dr. Vanessa Pickenpack und Dr. Anna-Gesine Zimmermann (Prozessführung).

Inhouse (Frankenthal): Dr. H. Stefan Wiß (Chefsyndikus; Federführung), Ute Lang-Reiner (Investor Relations)

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