Oppenhoff informiert weiter über Rechtsfragen der Corona-Krise

23.03.2020

Oppenhoff & Partner hat in der vergangenen Woche eine Corona Task Force eingerichtet, um das relevante Know-how in der aktuellen Situation zu bündeln und die steigende Anzahl von Mandantenfragen effizient bearbeiten zu können. „Kurzarbeit, Sicherung der Liquidität unter anderem durch Förderprogramme, eintretende Störung von Lieferketten und die Möglichkeiten der Mietminderung im nicht systemrelevanten Einzelhandel sind die derzeit drängenden Themen“, sagt Jörn Kuhn, Partner im Arbeitsrecht von Oppenhoff & Partner und Mitglied der der Arbeitsgruppe.

Kurzarbeit: Auch wenn nach der Gesetzesänderung zum krisenbedingten Kurzarbeitergeld bis heute die maßgebliche Verordnung noch nicht erlassen wurde, sollten Unternehmen noch in diesem Monat die Anzeige über Kurzarbeit stellen. Ganz zentral ist die arbeitsrechtliche Grundlage – Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag – um Kurzarbeit anordnen zu können. Ist sie nicht vorhanden, besteht keine Möglichkeit Kurzarbeitergeld zu erhalten. Daneben stellen sich viele Umsetzungsfragen wie bspw. etwa mit geplanten Lohnerhöhungen und Neueinstellungen umzugehen ist.

Liquidität: Im Fokus vieler Unternehmen steht, die Liquidität zu sichern. Dazu wurden verschiedene Hilfspakete auf Bundes- und Landesebene geschnürt. Auch die EU Kommission hat staatliche Beihilfen erleichtert. Ferner wurden nicht-rückzahlbare Soforthilfen für kleinere Wirtschaftsteilnehmer in Aussicht gestellt.

Insolvenzrisiko: Viele Unternehmen befinden sich in einer existenzgefährdenden Lage. Für solche, die auch schon vor der Corona-Krise kränkelten, wirkt die aktuelle Krise wie ein Brandbeschleuniger. Mit der angekündigten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hat der Gesetzgeber einen wichtigen Schritt getan, um den Druck etwas von den Unternehmen zu nehmen.

Weitere Themen sind Arbeitgeberpflichten, zum Beispiel in Bezug auf Homeoffice und Datenschutz sowie mögliche Steuerstundungen oder Anpassung von Steuervorauszahlungen zur weiteren Sicherung von Liquidität.

„Wir sind in der gravierendsten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg, was das öffentliche Leben angeht“, sagt Dr. Gilbert Wurth, Sprecher von Oppenhoff. „Wir möchten unseren Beitrag leisten, damit sich diese Pandemie nicht dauerhaft als Wirtschaftskrise auswirkt.“

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Oppenhoff & Partner arbeiten zudem seit Wochenbeginn selbst ganz überwiegend remote. Gilbert Wurth: „Natürlich leisten wir gleichzeitig unseren Beitrag, die Zahl der Neuansteckungen zu minimieren. Auch aus dem Homeoffice können wir unseren Mandanten weiterhin Beratung und Service bieten, wie sie es von uns erwarten. Gleichzeitig wünschen wir uns, dass wir uns und unseren Mandanten bald wieder persönlich begegnen können.“

Ein Überblick über die Beratungsthemen im Zusammenhang mit der Corona-Krise findet sich hier: www.oppenhoff.eu/de/recht-aktuell/articles/corona-taskforce.html

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