Orrick Hölters & Elsing-Anwältin übernimmt Spitzenamt beim Schiedsgericht der Deutsch-Schwedischen Handelskammer

08.09.2011

Frau Dr. Kerstin Ebock von Orrick Hölters & Elsing wurde zum Obmann des Schiedsgerichts der Deutsch-Schwedischen Handelskammer in Düsseldorf ernannt, Diese Funktion wurde durch die Aktualisierung der Regeln des Schiedsgerichts der Handelskammer neu geschaffen.

Dr. Kerstin Ebock ist Anwältin im Berliner Büro von Orrick Hölters & Elsing. Die erfahrene Prozessrechtlerin vertritt Schwedische und Deutsche Unternehmen in Deutschen staatlichen Zivilprozessen und ist als Schiedsrichterin und Parteivertreterin häufig involviert in Schiedsverfahren der International Chamber of Commerce (ICC), der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), der Stockholmer Handelskammer (SCC) oder in ad-hoc Verfahren . Sie ist ebenso wie Ihre schwedischen Schiedsgerichtskollegen mehrsprachig.

Ihre Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Immobilen- und Baurechts sowie im Vertriebsrecht. So begleitete Frau Dr. Ebock DAX-notierte und andere Groß- und mittelständische Unternehmen z. B. bei Streitigkeiten aus Immobilien- und anderen M&A-Transaktionen sowie in Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechtsprozessen.

Die Regeln der Deutsch-Schwedischen Handelskammer sehen zudem folgende Veränderungen vor:

· Ein Schiedsgerichtsverfahren wird in der Regel mit nur einem unparteiischen und unabhängigen Schiedsrichter durchgeführt, der die Regeln der deutschen und schwedischen Wirtschafts- und Geschäftskultur beherrscht, und zudem deutsch und schwedisch spricht, wobei eine mündliche Verhandlung nur auf ausdrücklichen Wunsch stattfindet. Nur wenn sich die Parteien darüber einig sind, kann das Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern bestehen

· Die Regeln sehen einen klaren Zeitplan mit kurzen Fristen und eine Umfangsbegrenzung für Schriftsätze vor, um die Kosten niedrig zu halten und zeitlich ausufernde Verfahren zu vermeiden

· Die Regeln sind angepasst an den letzten Kenntnisstand der Entwicklung für internationale Konfliktlösungen und berücksichtigen unter anderem die IBA-Regeln

· Die Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens sind streitwertabhängig und damit transparent von Anfang an.

Das in Zusammenarbeit der Rechtsabteilung der Handelskammer mit einer schwedischen Kanzlei erarbeitete Regelwerk findet ab sofort Anwendung und soll eine effizientere und kostengünstigere Abwicklung der Verfahren sowie die Schaffung eines vermittelnden Umfelds aus dem die Parteien möglichst mit einer intakten Geschäftsbeziehung untereinander heraustreten können, gewährleisten.

Über Orrick Hölters & Elsing

Orrick Hölters & Elsing ist die Bezeichnung der deutschen Standorte von Orrick Herrington & Sutcliffe LLP, einer Partnerschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des US-Staates Kalifornien, eingetragen beim Secretary of State, State of California, Sacramento California (Registrierungs-Nr. 201996243002). Die persönliche Haftung der Partner ist beschränkt.

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