Osborne Clarke berät Wirecard bei Übernahme des Payment-Geschäfts der Great Indian Retail Group

30.10.2015

Die Wirecard AG übernimmt das Payment-Geschäft der Great Indian (GI) Retail Group, einer der führenden Unternehmensgruppen in Indien und Südostasien im Bereich elektronischer Zahlungs- und E-Commerce-Lösungen mit Bezahlung in lokalen Einzelhandelsgeschäften.

Wirecard übernimmt 100 Prozent der Anteile der verbundenen Unternehmen, die ihre Zahlungsdienste in Indien, den Philippinen, Indonesien und Malaysia unter den Marken „iCASHCARD“ „Smartshop“, „StarGlobal“ und „Commerce Payment“ sowie unter anderen Brands anbieten. Zudem wird Wirecard 60 Prozent der Anteile der GI Technology Private Limited (GIT), einem lizensierten Herausgeber von Prepaid-Zahlungsinstrumenten (PPI) in Indien, erwerben. Mit dieser Transaktion übernimmt Wirecard ein Team von mehr als 900 Mitarbeitern in diversen Standorten.

Die im Rahmen der Transaktion geschuldeten Gegenleistungen inklusive einer Kapitalerhöhung von GI Technology, sind Barzahlungen in Höhe von EUR 230 Millionen. Die Finanzierung erfolgt mit Barmitteln sowie vorhandenen Kreditlinien. Weitere Zahlungen von insgesamt bis zu EUR 110 Millionen sind mit dem Erreichen bestimmter finanzieller Ergebnisse in den Kalenderjahren 2015 bis 2017 verbunden.

Ein Team von Osborne Clarke unter Leitung von Dr. Matthias Terlau (Kapitalmarktrecht, Bank- und Zahlungsregulierung, M&A) und Dr. Björn Hürten (Corporate / M&A) berät Wirecard bei dieser Transaktion. Auf Seiten Osborne Clarke umfasset das Team außerdem Konstantin Ewald (IT-Recht), Patrick Smith (Kapitalmarkt, Regulierung), Annette Simon (Corporate / M&A) und Nico Just (Kartellrecht). Nach lokalem Recht beriet BTG Legal in Mumbai, Partner von Osborne Clarke in Indien, unter der Leitung von Prashant Mara (M&A, Corporate) und Vikram Singh (M&A und Regulierung).

Osborne Clarke berät Wirecard regelmäßig, im Tagesgeschäft u.a. zu Zahlungsverkehrsfragen sowie bei Transaktionen, zuletzt u.a. bei der Übernahme eines Acquiring Portfolios von Lufthansa Airplus sowie in Südafrika und in der Türkei. In der auch wegen regulatorischer Gegebenheiten komplizierten Transaktion konnte Osborne Clarke zum einen die weitreichenden Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen auch ausländischer Bank- und Zahlungsregulierung vortrefflich einsetzen. Zudem kamen der Kanzlei die intimen Kenntnisse des indischen Marktes und der dortigen Gepflogenheiten zugute.

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