Osborne Clarke strukturiert Personalentwicklung neu: Kernkompetenzen, Kommunikationskultur, Karrierekurs

04.02.2016

Die internationale Kanzlei Osborne Clarke hat die Strukturen der Personalentwicklung ihrer angestellten Anwälte in Deutschland grundlegend überarbeitet. Das Modell sieht neue Karrierestufen vor und definiert Kernkompetenzen für die individuelle Entwicklung der einzelnen Anwälte. Gleichzeitig gibt sich die Kanzlei Leitlinien zur Unterstützung einer gesunden Work-Life-Balance. Carsten Schneider, Managing Partner: „Die neue Struktur bietet hervorragende Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung unserer Anwälte und damit für die Zukunft unserer Kanzlei. Sie basiert auf den Werten, die bei uns gelebt werden: offene Kommunikation, Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und Teamwork.“

Zur Personalentwicklung hat die Kanzlei verschiedene Bereiche festgelegt: Exzellente Arbeit, exzellente Dienstleistung, erfolgreiche Geschäftsentwicklung, erfolgreiche Bindung und Entwicklung von Mandanten, exzellente Zusammenarbeit und Führung sowie wesentliche Beiträge zur Entwicklung der Kanzlei. Je nach Entwicklungsphase des jeweiligen Anwalts werden unterschiedliche Schwerpunkte in der Ausbildung gesetzt.

Das Karrieremodell bei Osborne Clarke sieht insgesamt vier Stufen vor: Associate, Senior Associate, Counsel und Partner. Für den Aufstieg auf die nächste Stufe sind Regelzeiten festgelegt, von denen aber abgewichen werden kann. Der Counsel ist eine Zwischenstufe für die Entwicklung in die Partnerschaft, alternativ aber auch eine längerfristige Karrierestufe - mit unternehmerischem Anforderungsprofil, aber auch mit bleibender Durchlässigkeit für eine (spätere) Entwicklung in die Partnerschaft.

Die persönliche Entwicklung der Anwälte wird im Gehalt reflektiert. Insbesondere in den ersten Jahren liegt der Schwerpunkt auf dem Festgehalt; eine Bonuskomponente gewinnt mit zunehmender Verantwortung, insbesondere für Counsel, an Gewicht, in der Spitze mit bis zu über 25%. Das Einstiegsfestgehalt wurde marktgerecht auf 80.000 Euro erhöht.

Die Kanzlei hat außerdem Rahmenbedingungen für eine gesunde Work-Life-Balance aufgestellt. Anwälte können nach fünf Berufsjahren bei Osborne Clarke alle zwei Jahre ein „Sabbatical“ als unbezahlten Urlaub antreten; in einer Erprobungsphase beträgt die Dauer zunächst einen Monat. Sämtliche Karrierestufen sind auch in Teilzeit zu erreichen. Ein Teil der Arbeit kann auch von zuhause erledigt werden. Carsten Schneider: „Wir haben dem Bedürfnis unserer Mitarbeiter nach flexiblen Arbeitsmodellen schon bislang mit pragmatischen Lösungen entsprochen, wollten dies aber auch explizit festschreiben.“

Zentrales Element der Personalentwicklung sind regelmäßige Feedback- und Entwicklungsgespräche. „Zu einer guten Ausbildung und Personalführung gehört eine von Vertrauen und Zutrauen geprägte enge Zusammenarbeit mit regelmäßigem Austausch und einer offenen, ehrlichen und direkten Kommunikation zwischen Partner und Associate – in beide Richtungen“.

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