P+P Pöllath + Partners stärkt Beratungspraxis im Kartellrecht

04.12.2014

P+P Pöllath + Partners expandiert weiter: Ab Februar 2015 wird Daniel Wiedmann als Counsel für die Kanzlei im Kartellrecht tätig. Vom Standort Frankfurt aus wird Herr Wiedmann damit insbesondere die transaktionale M&A- und Immobilien-Praxis der Kanzlei weiter verstärken. Er wechselt nach sechsjähriger Anwaltstätigkeit am Frankfurter Standort von Debevoise & Plimpton LLP.

Daniel Wiedmann startete seine anwaltliche Laufbahn im Jahr 2006 bei Mayer Brown LLP in Frankfurt. Er verfügt über Expertise in allen Feldern des deutschen und europäischen Kartellrechts. Seine Schwerpunkte liegen u.a. in der Fusionskontrolle und der transaktionsbezogenen Rechtsberatung. Bei Debevoise hatte er zuletzt u.a. AIG beim Verkauf von ILFC an AerCap, CD&R beim Erwerb von Solenis (vormals Ashland Water Technologies), SPIE beim Erwerb der Sparte Service Solution von Hochtief, Access Industries beim Erwerb von Warner Music und Ingenico beim Erwerb von Easycash fusionskontrollrechtlich beraten.

Herr Wiedmann berät zudem in Kartell- u. Missbrauchsverfahren, im Vertragskartellrecht und zur kartellrechtlichen Compliance. Er ist Vorstandsmitglied des Kartellrechtsforums Frankfurt am Main und Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht sowie der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV).

Dr. Matthias Bruse, Mitglied des P+P-Management-Boards, kommentiert den Neuzugang:

"Mit der Verstärkung durch Daniel Wiedmann setzen wir den Ausbau unserer Transaktions-Beratung konsequent fort. Durch seine breite Expertise im Kartellrecht ist Herr Wiedmann eine wertvolle Verstärkung für alle Transaktionsteams und ermöglicht uns eine noch umfassendere Beratung unserer Mandanten aus einer Hand.“

P+P Pöllath + Partners baut damit seine Beratungspraxis sowie den Frankfurter Standort konsequent weiter strategisch aus. Zuletzt hatte die Kanzlei 2013 mit dem Zugang von Dr. Jens Linde zum Frankfurter Büro (gewechselt von Freshfields) die Transaktionsberatung im Sektor Finanzierung maßgeblich gestärkt.

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