Phillip-Boie Harder verstärkt Antoniadis & Ure: Kanzlei erweitert strategisch ihren Beratungsbereich für Sanierung und Restrukturierung
• Neue Partnerstruktur neben klassischer Insolvenzverwaltung verstärkt auf präventive Restrukturierung
• Phillip-Boie Harder bringt umfassende Erfahrung aus Insolvenz- und Steuerrecht ein
• Individuelle Krisenfrüherkennungssysteme als zentraler Beratungsansatz
Düsseldorf, 11.08.2025. Die renommierte Kanzlei Antoniadis & Ure entwickelt ihr Leistungsprofil konsequent weiter. Mit dem Eintritt von Rechtsanwalt Phillip-Boie Harder, LL.M.oec., zum 1. Juni 2025 baut die Sozietät ihren Bereich der vorinsolvenzlichen Sanierungs- und Restrukturierungsberatung systematisch weiter aus. Harder übernimmt eine tragende Rolle beim Auf- und Ausbau des Beratungssegments und bringt umfangreiche Expertise an der Schnittstelle von Insolvenz-, Sanierungsund Steuerrecht ein.
Restrukturierungsexperte Harder erweitert das Profil von Antoniadis & Ure
„Mit Phillip-Boie Harder verstärken wir unsere Kanzlei mit einem exzellenten Sanierungsjuristen, der fachlich wie strategisch ideal zu unserem erweiterten Kanzleiansatz passt. Ich freue mich sehr, ihn in unserem Team willkommen zu heißen“, erklärt Nikolaos Antoniadis, Gründer und Namenspartner der Kanzlei. „Ziel unserer Beratung ist es, die Geschäftsleitung frühzeitig zu befähigen, Krisensignale zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern. Damit stehen den Unternehmen alle Optionen von der außergerichtlichen Sanierung über das StaRUG bis hin zur Eigenverwaltung zur Verfügung und ermöglichen eine Auswahl.“, erläutert Rechtsanwalt Phillip-Boie Harder.
Implementierung Krisenfrühwarnsysteme als zentraler Beratungsansatz
Neben der betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen sowie insolvenzrechtlichen Expertise ist die Einrichtung eines Krisenfrühwarnsystems ein zentraler Baustein in der Beratung von Antoniadis & Ure. Die Experten helfen den Unternehmen, ein maßgeschneidertes System zu entwickeln, das individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. „Je früher Krisensignale erkannt werden, desto größer sind die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Nikolaos Antoniadis. „Antoniadis & Ure bietet für die vorinsolvenzliche Beratung den idealen Rahmen: fachlich exzellent aufgestellt, mit klarer Ausrichtung und der Offenheit, neue Wege in der präventiven Beratung zu gehen. Ich freue mich darauf, den Ausbau dieses Bereichs mitzugestalten“, sagt Sanierungsexperte Harder.
Beratungskompetenz wird zentraler Kanzleibaustein
Mit dieser Neuausrichtung trägt Antoniadis & Ure dem Wandel in der insolvenzrechtlichen Praxis Rechnung: Neben der gerichtlichen Verfahrensabwicklung auch hin zu frühzeitiger, unternehmensnaher Beratung. Die Kanzlei plant, den neuen Beratungsbereich mittelfristig weiter auszubauen und durch die Kombination von betriebswirtschaftlicher, steuerrechtlicher sowie insolvenzrechtlicher Expertise zu einem zentralen Bestandteil ihres Leistungsportfolios zu machen.
Experte im Insolvenz- und Steuerrecht
Harder war zuletzt als Counsel bei Anchor Rechtsanwälte von 2018 bis 2025 ebenfalls in der insolvenznahen Beratung tätig. Davor beriet Harder Gläubiger, Banken und Geschäftsführer für eine bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei, nachdem er zuvor Unternehmen in Eigenverwaltungsverfahren für eine Wirtschaftskanzlei aus Düsseldorf saniert hatte. Vor seiner Düsseldorfer Zeit war Harder von 2008 bis 2012 in der Steuerberatung für eine der renommierten vier größten Wirtschaftsprüfungsunternehmen an den Standorten Berlin und Düsseldorf tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt umfasst die restrukturierungs- und insolvenzrechtliche Beratung, insbesondere die Eigenverwaltung, insolvenzsteuerrechtliche Verfahrensplanung, Auswahl der geeigneten Verfahrensarten - von Eigenverwaltungsverfahren über das Schutzschirmverfahren bis hin zum StaRUG-Verfahren - sowie das Sanierungsrecht. Darüber hinaus ist er seit vielen Jahren auch wissenschaftlich und publizistisch aktiv. So ist er Mitherausgeber des IDW-/Nomos-Kommentars zum Sanierungsrecht (2024) und Co-Autor des Handbuchs zum Restrukturierungsrecht (2022). Seit 2016 ist er Dozent für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht im Lehrgang Certified International Turnaround Professional, CTuP, am Institut für Grenzüberschreitende Restrukturierung an der FH Kufstein. Von 2015 bis 2023 war Harder Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg zu betriebswirtschaftlichen Aspekten von Sanierung und Insolvenz.