PIA ProtectInvestAlliance: Gescheiterte Bundesbürgschaft im Fall Phoenix ist ein Armutszeugnis der Politik

23.11.2007

PIA ProtectInvestAlliance

Offenbarungseid für Anlegerschutzsystem in Deutschland

Verstoß gegen EU-Recht

Musterprozessabreden mit der EdW

Frankfurt am Main/Kirchentellinsfurt, 23. November 2007 – Rechtsanwalt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltaktiengesellschaft, kritisiert die gescheiterte Bundesbürgschaft im Fall Phoenix: „Die Politik nimmt hier ihre Verantwortung nicht wahr“, so Nieding. „Einmal mehr werden die Interessen von über 30.000 geschädigten Anlegern nicht berücksichtigt. Das ist ein Armutszeugnis und ein Offenbarungseid für das Anlegerentschädigungssystem in Deutschland.“ Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft vertritt gemeinsam mit TILP Rechtsanwälte in der Protect-Invest-Alliance (PIA), rund 3.500 geschädigte Phoenix-Anleger.

Am Mittwoch hatte der Haushaltausschuss des Bundestages in Berlin entschieden, der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung für die Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) im Fall Phoenix eine Bundesbürgschaft zu verwehren. Damit ist die EdW nicht, wie ursprünglich geplant, in der Lage, erste Auszahlungen an die Geschädigten über einen Kredit zu finanzieren. Der Fall Phoenix zeige auf, betont Rechtsanwalt Andreas Tilp, dass das jetzige System versagt habe. „Die EU-Richtlinie für Anlegerentschädigungen ist von der Politik nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt. Aus diesem Grund werden wir jetzt die Bundesrepublik Deutschland mit einer Staatshaftungsklage auf Schadenersatz für unsere Mandanten in Anspruch nehmen“, so Tilp.

Unterstützung bekommen Tilp und Nieding aus der Politik. Der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion, MdB Frank Schäffler, wirft der Bundesregierung Wortbruch vor: „Die Koalition ist im Fall Phoenix ohne Konzept und bleibt nun die versprochene Bürgschaft schuldig.“

Damit die EdW-Zahlungen jetzt endlich beginnen, haben Tilp und Nieding mit der EdW vereinbart, dass für die wesentlichen streitigen Rechtskomplexe entsprechende Musterprozessabreden abgeschlossen werden. „Das hat für die von uns vertretenen Mandanten den Vorteil, dass nicht jeder einzelne gegen die EdW klagen muss, sondern in einzelnen Musterverfahren die streitigen Rechtsfragen höchstrichterlich für alle Phoenix-Geschädigten geklärt werden können“, so Nieding.

Über Nieding + Barth:

Die NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft ( "Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert hier mit langer Tradition berät") zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2006/07). Die Kanzlei verfügt seit mehr als zwölf Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 25 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. und nimmt insoweit in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären war. Rechtsanwalt Klaus Nieding bekleidet das Amt des DSW-Landesgeschäftsführers Hessen/Rheinland-Pfalz und Saarland. Weitere Informationen über Nieding + Barth finden Sie im Internet unter www.niedingbarth.de.

Über TILP Rechtsanwälte :

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Private, "Family Offices" oder Institutionelle. TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat bisher über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP jüngst erstrittene Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil". Für das Handelsblatt ist es ein "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". Im größten deutschen Anlegerschutzprozess vertritt TILP Rechtsanwälte beide Musterkläger im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Weitere Informationen über TILP Rechtsanwälte finden Sie im Internet unter www.tilp.de.

Kontakt:

Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft

 

RA Klaus Nieding

 

An der Dammheide 10

 

60486 Frankfurt

 

Telefon: +49-69-238538-0

 

Fax: +49-69-238538-10

 

E-Mail: K_Nieding@niedingbarth.de

 

TILP Rechtsanwälte

 

RA Andreas Tilp

 

Einhornstraße 21

 

72138 Kirchenteillinsfurt

 

Telefon: +49-7121-90909-51

 

Fax: +49-7121-90909-81

 

E-Mail: andreas.tilp@tilp.de

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