PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (PIA), NIEDING + BARTH und TILP Rechtsanwaltsgesellschaft: BaFin muss Einsicht in Unterlagen gewähren – Hessischer Verwaltungsgerichtshof trotzt Bundesfinanzministerium

19.09.2014

PIA: Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesministerium diesmal den Richterspruch anerkennt.

Frankfurt/Kirchentellinsfurt, 18. September 2014 – Manchmal müssen selbst Behörden, die eigentlich dem Anlegerschutz verpflichtet sein sollten, von Gerichten gezwungen werden, sich anlegerfreundlich zu verhalten. So muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun Einsicht in Unterlagen der Behörde gewähren, die im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Allgemeine Hypotheken Bank Rheinboden AG (AHBR) in den Geschäftsjahren 2001 bis 2007 zusammengestellt wurden. Das haben jetzt die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden (Aktz. 27 F 1463/13). In dem von der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft für einen geschädigten Anleger geführten Prozess wurden zur Untermauerung von Schadensersatzansprüchen gegen die Corealcredit Bank, die frühere AHBR, auf Basis des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Einsicht in Unterlagen der BaFin verlangt – ohne Erfolg. Die BaFin weigerte sich bislang beharrlich.

Bei dem Beschluss der Verwaltungsrichter handelt es sich um einen weiteren Mosaikstein in einer seit dem Jahr 2008 geführten Auseinandersetzung zwischen der BaFin und der PIA, einem Joint Venture der Kanzleien Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft sowie TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, in die sich sogar das Bundesfinanzministerium mit mehreren sogenannten Sperrerklärungen eingeschaltet hat, um so die Herausgabe der Unterlagen zu verhindern. Denn bereits 2010 hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Rechtswidrigkeit der Verweigerung der Vorlage der Unterlagen festgestellt.

„Es ist zu begrüßen, dass sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof insbesondere vom Bundesministerium der Finanzen nicht auf der Nase herumtanzen lässt. Die Art und Weise, wie das Bundesministerium in der Vergangenheit wiederholt versucht hat, sich der Anordnung der Gerichte zu entziehen, ist unerträglich und widerspricht der Gewaltenteilung in einem Rechtsstaat“, sagte PIA-Geschäftsführer Klaus Nieding. PIA-Geschäftsführer Andreas Tilp ergänzt: „Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesministerium diesmal den Richterspruch anerkennt und aufhört, die Interessen der Banken über die Interessen der Anleger auf Information zu stellen.“

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